Depotstatistik 2003 25.11.2003 Rundschreiben 59/2003

26.11.2003

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 59/2003 der Deutschen Bundesbank zur Depotstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs ohne Bausparkassen). Das Schreiben bezieht sich auf die Depotstatistik per Ende 2003 und nennt als Stichtag für die Einreichung der Meldung einschließlich Anlage WA den 28. Februar 2004. Es verweist auf die im Internet bereitgestellten Richtlinien zur Depotstatistik (Statistische Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik) sowie die dort abrufbaren Vordrucke. Für Kurswerte sind – soweit keine Jahresschlusskurse oder letzten bekannten Kurse vorliegen – Durchschnittskurse u. a. mit den WKN 846892 (DM-/Euro-Auslandsanleihen), 846978 (deutsche Rentenwerte), 846979 (deutsche Investmentzertifikate) und 846998 (deutsche Aktien) zu verwenden, mit klar benannten Ausnahmen wie Geldmarktpapieren, Null-Kupon-Anleihen und bestimmten Aktienarten. Das Rundschreiben konkretisiert die Behandlung von Depots von Kapitalanlagegesellschaften (Position „Fonds von Kapitalanlagegesellschaften“, Zeile 111 und Zeile 113 für „Sonstige Unternehmen (ohne Banken (MFIs))“) sowie den Ausschluss von B-Depots und Depots inländischer „Fondsplattformen“ zur Vermeidung von Doppelzählungen. Für die Anlage WA werden Abstimmregeln (Summenbildung in Zeile 999, zulässige Rundungsdifferenz in der Abstimmgleichung mit W4 Zeile 100) und die Nichtverwendung des Emittentenlandschlüssels Deutschland (004) festgelegt. Es werden geänderte Länderschlüssel genannt, insbesondere die Aufteilung des bisherigen Schlüssels 006 in 106–109 (Vereinigtes Königreich, Guernsey, Jersey, Insel Man) sowie die neuen Schlüssel 017 (Belgien, alt 102) und 018 (Luxemburg, alt 104), die ab 1. Januar 2003 bzw. für Ende 2003 zu verwenden sind. Bei Nutzung des Excel-Dokuments für die Anlage WA ist die entsprechende Datei zusätzlich an [email protected] zu senden. Abschließend wird geregelt, dass die Hauptverwaltung Leipzig nicht mehr in das Einreichungs- und Aufbereitungsverfahren eingebunden ist und Banken in Sachsen und Thüringen ihre Meldungen direkt an die Zentrale der Deutschen Bundesbank (S 11-3, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main) senden sollen.