Monatliche Bilanzstatistik - Mindestreserven 24.10.2008 Rundschreiben 32/2008
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 32/2008 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik mit Schwerpunkt Mindestreserven. Es datiert vom 24. Oktober 2008 und richtet sich an alle Kreditinstitute (MFIs) im Rahmen der Bankenstatistik. Inhaltlich informiert es über die Folgen der Euro-Einführung in der Slowakei zum 1. Januar 2009 für das Mindestreservesystem der Europäischen Zentralbank. Konkret wird eine Übergangsregel beschrieben, nach der Verbindlichkeiten gegenüber mindestreservepflichtigen Instituten in der Slowakei für bestimmte Mindestreserve-Erfüllungsperioden von der Mindestreservebasis abgesetzt werden können, auch wenn diese Institute noch nicht in der in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung EZB/2003/9 genannten Liste aufgeführt sind. Die Option zur Anpassung betrifft die Berechnung des Reserve-Solls in Anlage H der Monatlichen Bilanzstatistik für die Berichtsmonate Oktober und November 2008 und führt temporär zu Abweichungen gegenüber den Hauptvordrucken und übrigen Anlagen bis einschließlich November 2008. Die Bundesbank kündigt ein weiteres Rundschreiben zum Inkrafttreten der EZB-Entscheidung und zur Anwendbarkeit der Regelungen an und fordert Institute bei Nutzung der Option zu einer kurzen Anzeige per E-Mail an „[email protected]“ auf. Zusätzlich stellt das Rundschreiben klar, dass Forderungen aus Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank aus der Einlagefazilität der EZB in Meldeposition A1 114 01 und nicht in A1 114 09 auszuweisen sind. Bei notwendiger Umschlüsselung der betroffenen Meldedaten werden die Institute um formlose Mitteilung an die Adresse „[email protected]“ gebeten.