Bankenstatistik / Kundensystematik hier: Aktualisierte Listen der „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (sFEU) und der Extrahaushalte 26.02.2020 Rundschreiben 16/2020
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 16/2020 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Fachbereich Kundensystematik) zur Bankenstatistik und Kundensystematik. Das Schreiben datiert vom 26. Februar 2020 und richtet sich an alle Banken (MFIs), die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Inhaltlich informiert es über aktualisierte Listen der „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (sFEU) und der Extrahaushalte, die für die Schlüssellung außerhalb des Staatssektors nach ESVG 2010 und bankstatistischem Meldewesen maßgeblich sind. Die sFEU-Liste des Statistischen Bundesamts (Stand 1. Januar 2019, Marktproduzenten) wurde um Bilanzstatistik-Positionen und ESVG-Sektoren ergänzt und im Excel-Format auf der Kundensystematik-Internetseite der Bundesbank unter „Aktuelles“ bereitgestellt. Ebenso wird eine Excel-Liste der Extrahaushalte bereitgestellt, in deren Tabellenblatt „Abgänge“ Unternehmen gekennzeichnet sind, die nun als sFEU einzustufen sind, unter Verweis auf das Bundesbank-Rundschreiben Nr. 47/2019 zur vorherigen Jahresüberarbeitung. Die Bundesbank fordert die Institute auf, beide Listen für die Identifikation und Schlüsselung öffentlicher Einrichtungen zu nutzen, insbesondere für den korrekten Ausweis der aufgenommenen Kredite in der monatlichen Bilanzstatistik und anderen bankstatistischen Erhebungen. Für die praktische Umsetzung sollen nur Kunden umgeschlüsselt werden, die in den Listen namentlich aufgeführt sind; nicht gelistete, aber potenziell relevante öffentliche Einheiten bleiben vorerst in der bisherigen Schlüssellung und können zwecks Prüfung an das Statistische Bundesamt gemeldet werden. Die neuen Schlüsselungen sind erstmals für den Meldetermin April 2020 (bzw. für quartalsweise Meldungen für das 2. Quartal 2020) und einheitlich für alle bankstatistischen Erhebungen anzuwenden. Bei Nichterfüllung des Termins oder signifikanten Veränderungen in Ausweispositionen werden die Institute um Mitteilung an die zuständigen Fachbereiche (u. a. monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI-Zinsstatistik, Wertpapierinvestments, Auslandsstatus, AnaCredit-Stammdaten) gebeten. Fragen zu Extrahaushalten und sFEU sollen weiterhin an den Fachbereich Kundensystematik ([email protected]) gerichtet werden.