Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik Geänderte Meldepflichten für die Statistiken über ausländische Banken im Mehrheitsbesitz deutscher Banken 03.01.2024 Rundschreiben 01/2024
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, DS 40) zur Bankenstatistik, konkret zur Monatlichen Bilanzstatistik. Das Rundschreiben trägt die Nummer 01/2024, ist datiert auf den 3. Januar 2024 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Gegenstand ist die Änderung der Meldepflichten für die statistischen Erhebungen über ausländische Banken im Mehrheitsbesitz deutscher Banken, insbesondere die monatliche Bilanzstatistik AUSLT-Bista. Ab Berichtsmonat Januar 2024 werden die Daten zur AUSLT-Bista nicht mehr von den Berichtspflichtigen erhoben; eine letzte Meldung ist im Januar 2024 für den Berichtsmonat Dezember 2023 einzureichen. Die Erhebung zum Auslandsstatus dieser ausländischen Banken (AUSLT-Austa) bleibt von den geänderten Meldepflichten unberührt. Es wird auf die Bundesbank-Mitteilung Nr. 8002/2023 hingewiesen, die am 29. Dezember 2023 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht wurde. Ferner informiert das Rundschreiben, dass Informationen zur Bankenstatistik künftig nicht mehr postalisch versandt werden, sondern online über die Bundesbank-Website abgerufen werden müssen. Zur Vermeidung von Informationslücken wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich über das Formular „Meldewesen“ für den Newsletter „Bankenstatistik“ der Bundesbank anzumelden.