Monatliche Bilanzstatistik (BISTA) (inkl. Gesamtinstitutsmeldung) Jährliche Meldung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten 16.07.2014 Rundschreiben 43/2014
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) einschließlich Gesamtinstitutsmeldung. Das Schreiben ist als Rundschreiben Nr. 43/2014 vom 16. Juli 2014 ausgewiesen und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich konkretisiert das Rundschreiben die jährliche Meldung in der BISTA-Meldeposition HV22 450, in der per 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion zu berichten ist, auch für Gesamtinstitute und Auslandsfilialen. Es verweist auf die einschlägigen Regelungen in den Bankenstatistik-Richtlinien (Statistische Sonderveröffentlichung 1, Januar 2014, Allgemeine Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik, Abschnitt III zu Debit- und Kreditkarten, § 18 Bundesbankgesetz wird nicht genannt). Das Dokument stellt klar, dass zu den meldepflichtigen Karten auch vorübergehend gesperrte Karten sowie Karten zählen, deren technisch vorhandene Zahlungsverkehrsfunktion nicht genutzt wird. Es grenzt ab, dass Kreditkarten – einschließlich unechter Kreditkarten, Prepaid-Kreditkarten und Karten, die über ein Kreditkartensystem abgerechnet werden können – sowie reine Legitimationskarten wie die „HBCI“-Card nicht zu melden sind und verweist hierzu ergänzend auf das Bundesbank-Rundschreiben 80/2011. Ferner wird angeordnet, Doppelzählungen von Karten zu vermeiden, die durch regelmäßigen Austausch (z. B. Routineaustausch oder technische Mängel) bei einem Karteninhaber entstehen könnten. Das Rundschreiben bewirkt damit eine präzisierte Meldepflicht und Ausweisabgrenzung für die BISTA-Position HV22 450 hinsichtlich Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion.