Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungs-geschäften des Eurosystems (GLRG-II) teilnehmen (möchten); Ende der Einreichungsfrist für die Berichtsperiode von 02/2015 bis 01/2016; Ermittlung von Wechselkursschwankungen (Y2 Zeile 321); Einreichung von Prüfberichten 02.03.2017 Rundschreiben 13/2017
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 13/2017 der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich Statistik S 10) an alle Banken (MFIs) und Rechenzentralen, datiert auf den 2. März 2017. Es regelt Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den GLRG‑II‑Geschäften des Eurosystems teilnehmen (möchten), insbesondere für das letzte Geschäft GLRG‑II.4 im März 2017, und betrifft die Berichtsperioden des „Ersten Meldeschemas“ (Y2.1: 02/2015–01/2016) sowie des „Zweiten Meldeschemas“ (Y2.2: 02/2016–01/2018). Inhaltlich legt das Rundschreiben Fristen und Verfahren zur Einreichung und Revision des Meldeschemas Y2.1 über das AMS fest, beschreibt die Verzahnung mit BISTA‑, ZISTA‑ und VJKRE‑Meldungen und verweist auf die besondere Behandlung von Neuklassifizierungen und Umgliederungen (u.a. Zeile 325 sowie Y2-Anwahlpositionen Y2.130/01, /02, Y2.430/01, /02). Es enthält Hinweise zur Ermittlung von Wechselkursschwankungen in Y2 Zeile 321 für das „Zweite Meldeschema“ (Y2.2) einschließlich einer Excel-basierten GLRG‑II‑Ausfüllhilfe und verweist auf ergänzende Dokumente und frühere Rundschreiben (u.a. Nr. 29/2016, Nr. 42/2016, Nr. 43/2015, Nr. 47/2015, Nr. 50/2016, Nr. 72/2016). Als zentrale Rechtsgrundlage wird der GLRG‑II‑Beschluss EZB/2016/10 (Art. 7(5) und Art. 8(1b)) angeführt, aus dem sich die Pflicht zur Einreichung von Prüfberichten zu Y2.1 und Y2.2 bis spätestens 15. Mai 2018 ergibt. Das Rundschreiben kündigt einen standardisierten, freiwillig nutzbaren Prüfungs-Vordruck an, der in Abstimmung mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erstellt und auf der Website der Bundesbank veröffentlicht werden soll. Es empfiehlt, den von Y2.1 abgedeckten Zeitraum möglichst im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 zu prüfen, um Korrekturen der Y2.1‑Meldedaten und eine Optimierung des Konzepts für Y2.2 rechtzeitig vornehmen zu können und Korrekturen mit sehr kurzer Frist vor Juni 2018 zu vermeiden. Abschließend beschreibt das Rundschreiben die Möglichkeit und Bedingungen von Sonderprüfaufträgen zu GLRG‑II‑Meldedaten (insbesondere bei befüllten Y2‑Anwahlpositionen zu Einzelwertberichtigungen) sowie die Frist zur Bekanntgabe solcher Sonderprüfaufträge bis spätestens 6. März 2017 und spätere zusätzliche Prüfbedarfe.