Zahlungsverkehrsstatistik – Kundensystematik – monatliche Bilanzstatistik 17.07.2007 Rundschreiben 37/2007

17.07.2007

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 37/2007 der Deutschen Bundesbank vom 17. Juli 2007 an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es behandelt in drei Teilen die Zahlungsverkehrsstatistik (inkl. XML-Formatbeschreibung), die Kundensystematik (Revision der Wirtschaftszweigklassifikationen) sowie die jährliche Meldung zu Bankkundenkarten in der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA). Als rechtliche Grundlage für die Zahlungsverkehrsstatistik werden eine noch zu verabschiedende EZB-Leitlinie sowie § 18 BBankG und im nationalen Kontext § 3 BBankG genannt; die Meldepflicht für MFIs in Deutschland hängt zeitlich vom Inkrafttreten der EZB-Guideline ab. Konkret werden Meldepositionen im Meldeschema ZV7C (Positionen 090–095 und 105) zu Kartentransaktionen an Kassen-/POS-Terminals im Inland mit im Ausland ausgegebenen Karten sowie die Erfassung nicht wieder aufladbarer Karten in den Schemata ZV7A/B/C und ZV2 angesprochen, wobei einzelne Felder blockiert bzw. freiwillig zu melden sind. Die XML-Formatbeschreibung zur Zahlungsverkehrsstatistik (inkl. Abschnitt 3.4 „Inhaltliche Hinweise“ und Dimensionierungsregeln mit Größenfaktoren „cnt“, „Eins“, „Tsd“, „Mio“) wurde angepasst und es wird erläutert, wie Korrekturmeldungen als Gesamtkorrekturen und mit angemessener Dimensionierung der numerischen Felder abzugeben sind. Zur Kundensystematik informiert das Rundschreiben über die Verzögerung bei der nationalen Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 (abgeleitet aus NACE Ref. 2), die fehlende zeitgerechte Bereitstellung von Umsteigeschlüsseln und Stichwortverzeichnis sowie die geplante Zuordnung neuer Branchen über Umsteigeschlüssel zu bestehenden Vordruckpositionen. Für die monatliche Bilanzstatistik wird klargestellt, dass in der BISTA-Meldeposition HV22/450 einmal jährlich zum 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion zu melden ist, wobei Kreditkarten und reine Legitimationskarten explizit ausgeschlossen sind. Das Rundschreiben nennt konkrete Ansprechpartner und Kontaktwege (Telefon, E-Mail, ExtraNet-Dokumentation und Call Center) für technische Fragen zum ExtraNet, inhaltliche Fragen zur Zahlungsverkehrsstatistik-Meldung sowie Fragen zum XML-Format.