Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Hinweise zur Datenqualität 19.08.2019 Rundschreiben 50/2019
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 50/2019 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Es datiert vom 19. August 2019 und bezieht sich auf die AnaCredit-Meldungen an die Bundesbank im Rahmen der EU-Verordnung (EU) 2016/867 für inländische berichtspflichtige Institute. Inhaltlich werden wiederkehrende fachliche Meldefehler erläutert, insbesondere zu unzulässigen Daten natürlicher Personen, zur Verwendung von Sonder- und druckbaren UTF‑8-Zeichen in Identifikatoren und Adressfeldern, zur Eindeutigkeit von Kennungen sowie zur korrekten Befüllung der Datenfelder zu Zinssätzen, Datumsangaben, Unternehmensgröße und Gerichtsverfahren. Es verweist ausdrücklich auf Anhang V der Verordnung (EU) 2016/867, die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) (Abschnitt III.3 und IV.5) sowie frühere Rundschreiben 95/2018 und 25/2019. Konkrete Vorgaben werden für das Pattern der Identifikatoren (String bis 60 Zeichen mit definiertem Zeichensatz), für die Meldung von Zinssätzen als Dezimalzahlen mit sechs Nachkommastellen, die Trennung von Stadt/Gemeinde und Postleitzahl sowie die Verwendung des Wertes „nicht zutreffend“ bei bestimmten Kennungen und Datumsfeldern gemacht. Es wird klargestellt, dass Platzhalterdaten wie „9999-12-31“ unzulässig sind, dass Werte „0“ für Bilanzsumme, Jahresumsatz und Beschäftigtenzahl nur bei tatsächlichem Vorliegen zu melden sind und dass bestimmte Rechtsformen („RW…“) und nationale Kennungen („GEN…“) für Vertragspartner in Berichtsmitgliedsstaaten nicht verwendet werden dürfen. Als Änderung bzw. neue Anforderung wird darauf hingewiesen, dass ab 1. Februar 2020 die Pattern-Vorgaben der neuen Technischen Spezifikation für AnaCredit-Stamm- und Kreditdatenmeldungen gelten und die Einhaltung dieser Hinweise der Verbesserung der von der EZB ermittelten Datenqualitätskennziffern je Berichtsland dient.