Bankenstatistik / Kundensystematik Liste der Extrahaushalte des Statistischen Bundesamtes: nachrichtlich noch umzuschlüsselnde Einheiten 18.11.2014 Rundschreiben 69/2014

18.11.2014

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 69/2014 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Fachbereich Kundensystematik) an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Bankenstatistik/Kundensystematik. Es datiert vom 18. November 2014 und steht im Kontext der Umsetzung der EZB-Verordnungen im bankstatistischen Meldewesen ab Ende 2014, mit Bezug auf den Staatssektor und die Extrahaushalte gemäß ESVG 2010. Inhaltlich informiert es über eine vom Statistischen Bundesamt geführte und auf der Bundesbank-Website verfügbare Liste der Extrahaushalte (öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen), ergänzt um Kundensystematik-Schlüssel, Teilsektor und Zuordnung zur Monatlichen Bilanzstatistik – Sektor. Das Rundschreiben enthält eine Anlage „Liste der noch umzusetzenden Extrahaushalte“ mit konkreten Einheiten und deren ESVG-Teilsektor (z. B. S.1311 Bund, S.1312 Länder, S.1313 Gemeinden), darunter u. a. Erdölbevorratungsverband, Verkehrsholding Saarland GmbH, diverse Stadtwerke- und Beteiligungsgesellschaften. Die Berichtspflicht besteht darin, diese als Nichtmarktproduzenten definierten Extrahaushalte im Staatssektor auszuweisen und im Rahmen der Kundensystematik in die jeweils angegebenen Teilbereiche (Bund, Länder, Gemeinden) umzuschlüsseln. Rechtliche und statistische Bezugspunkte sind das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), die EZB-Verordnungen zum bankstatistischen Meldewesen sowie ergänzende Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und von EUROSTAT zu Extrahaushalten. Es wird eine turnusmäßige jährliche Aktualisierung der Extrahaushaltsliste mit Stand Januar und Veröffentlichung im April/Mai angekündigt, wobei Institute gebeten werden, nur die gelisteten Einheiten umzuschlüsseln und weitere Verdachtsfälle zur Prüfung zu melden. Neu bzw. zusätzlich erforderlich ist die Einbeziehung der in der Anlage genannten Einrichtungen in die laufenden Umsetzungsarbeiten sowie ihre korrekte Umkodierung in der Kundensystematik für die Monatliche Bilanzstatistik.