Bankenstatistik – Monatliche Bilanzstatistik 09.02.2024 Rundschreiben 13/2024

08.02.2024

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Rundschreiben (Nr. 13/2024) zur Bankenstatistik, konkret zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA), adressiert an Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es datiert vom 9. Februar 2024 und betrifft sowohl Inlands- und Auslandsfilial- sowie Gesamtinstitutsmeldungen; sachlich geht es um die BISTA-Hauptvordrucke HV11, HV21 und HV22 sowie um die Meldeschemata M1, M1B und M2. Inhaltlich stellt das Rundschreiben eine grundlegende Überarbeitung der Ausweislogik für Eigenkapital- und eigenkapitalnahe Positionen (u. a. HV11/175, HV21/250, 260, 300, 302, 310–313, 325, 326, 339; HV22/339, 481, 509, 510, 514, 515, 521) vor und verankert das Buchungsstandsprinzip („Stand der Bücher“) als maßgebliches Ausweisprinzip. Es führt die Begriffe „Nettofehlbetrag“ (HV21/313) und „Nettoüberschuss“ (HV22/510) ein, präzisiert die Behandlung von Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB), stillen Vorsorgereserven (§ 340f HGB, Art. 31 Abs. 2 Satz 2 EGHGB) und wertberichtigungs- bzw. rückstellungsbezogenen Positionen; dabei wird u. a. auf § 24 RechKredV und § 26 Abs. 1 Satz 1 KWG verwiesen. Die neue Ausweislogik ist erstmals ab dem BISTA-Berichtstermin 2024-10 anzuwenden, für Geschäftsjahre, die ab Ultimo 2024-10 enden; für HV22 wird die Version 2024-10 die bisherige Version 2022-01 ersetzen, was in Anlage II strukturell und beschriftungsmäßig gegenübergestellt wird. Zusätzlich legt das Rundschreiben für den Berichtsmonat 2024-02 die Pflicht zur Meldung der Beschäftigtenzahl in HV22/472 und HV22/473 fest (nach Durchschnittszahlen 2023, getrennt nach Vollzeit und Köpfen, einschließlich AUSFI- und GESAMT-Teilmeldungen). Für das fiktive Cash-Pooling (FCP) wird angeordnet, dass Banken (MFIs) in der BISTA-Meldung 2024-02 die Anwahlposition HV22/523 mit einer Kennziffer zum Referenztermin 2023-12 befüllen müssen; auf Basis dieser Kennziffer wird die Meldepflicht für die Meldeschemata M1, M1B und M2 im Jahr 2025 geprüft. Das Rundschreiben verweist für detaillierte Erläuterungen auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 (Bankenstatistik-Richtlinien), insbesondere den Abschnitt zur monatlichen Bilanzstatistik und die Positionsbeschreibungen, sowie auf ein spezielles Erläuterungsdokument zum fiktiven Cash-Pooling auf der Bundesbank-Website. Ferner informiert die Bundesbank über die Einstellung des postalischen Versands bankstatistischer Rundschreiben; zukünftige Informationen sind ausschließlich online über die Rundschreiben-Seite und optional über den Newsletter „Bankenstatistik“ abrufbar.