Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen 19.02.2016 Rundschreiben 11/2016

18.02.2016

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Bankenstatistik im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik. Das Schreiben trägt die Bezeichnung Rundschreiben Nr. 11/2016 vom 19. Februar 2016 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften, die an GLRGs des Eurosystems teilnehmen. Inhaltlich konkretisiert das Rundschreiben die Berichtspflichten zur Bilanzstatistik für Banken (MFIs) in Bezug auf die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) und verweist auf die Einreichung des Y1-Meldebogens für die Berichtsperiode 11/2015 bis 01/2016. Es nennt den Einreichungstermin für den Y1-Meldebogen für die Periode 1. November 2015 (Ultimo 31. Oktober 2015) bis 31. Januar 2016, der spätestens bis zum 3. März 2016, 15:30 Uhr über das elektronische Meldeportal AMS einzureichen ist, unter Bezugnahme auf den „Unverbindlichen Zeitplan für die GLRGs im Jahr 2016“. Das Rundschreiben führt aus, dass GLRG-Geschäfte in der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) von teilnehmenden Banken in Anlage A2, Zeile 114 auszuweisen sind und konkretisiert die Anwahlposition A2.114/02 für Gelder aus GLRG 7 (Zuteilung Valuta 30.03.2016). Es verweist auf weitere einschlägige Bundesbank-Rundschreiben zur Behandlung von GLRG-Geschäften (Nr. 45/2014, 51/2014, 62/2014, 10/2015, 27/2015, 47/2015 und 63/2015) sowie deren Bereitstellung im GLRGS-Download-Bereich der Bundesbank. Abschließend präzisiert das Dokument die Zuordnung früherer GLRG-Tranchen in der BISTA (GLRG 1: A2.114/04; GLRG 2 bis 4: A2.114/03; GLRG 5 bis 6: A2.114/02) und stellt klar, dass Banken (MFIs), die nicht an GLRGs teilnehmen und dies auch künftig nicht beabsichtigen, von den genannten Berichtspflichten nicht betroffen sind.