Bankenstatistik / Kundensystematik / Meldungen nach Außenwirtschaftsverordnung Schlüsselung des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ („European Stability Mechanism“, ESM) in der Banken- und Außenwirtschaftsstatistik 27.09.2012 Rundschreiben 54/2012

27.09.2012

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich Bankenstatistik/Kundensystematik/Außenwirtschaftsstatistik) an alle Banken (MFIs) und Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Rundschreiben trägt die Nummer 54/2012, datiert vom 27. September 2012, und betrifft Meldungen im Rahmen der Bankenstatistik sowie nach Außenwirtschaftsverordnung für Institute mit Sitz in der Europäischen Währungsunion. Inhaltlich legt das Schreiben die statistische Zuordnung des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (European Stability Mechanism, ESM) im bank- und außenwirtschaftsstatistischen Meldewesen fest. Der ESM wird dabei, entsprechend einer Entscheidung der Europäischen Zentralbank, als internationale Finanzierungsorganisation innerhalb der EWU klassifiziert und erhält einen eigenen Länderschlüssel. Für das bankstatistische Meldewesen wird der ESM den ausländischen „sonstigen Finanzierungsinstitutionen“ mit Kundensystematik-Schlüssel 64G und Sitz innerhalb der EWU zugeordnet. Für Meldungen zum Auslandsstatus der Banken und für AWV-Meldungen ist der Länderschlüssel 926 bzw. der Pseudo-ISO-Code 4S anzugeben. Das Rundschreiben nennt konkrete Kontaktadressen für Rückfragen zu einzelnen Statistiken (u.a. Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmer-, Zins-, Depot- und Auslandsstatusstatistik sowie Außenwirtschaftsstatistik). Zusätzlich wird eine eigene Kontaktadresse des Fachbereichs Kundensystematik für Fragen zur Klassifizierung des ESM bereitgestellt.