Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinan-zierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit bis zu vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen 22.05.2015 Rundschreiben 27/2015

22.05.2015

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 27/2015 der Deutschen Bundesbank zur Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es gilt für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit bis zu vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen, und bezieht sich konkret auf GLRG 4 und die weiteren GLRGs bis zur Fälligkeit im September 2018. Inhaltlich legt das Rundschreiben die Einreichungsfrist und den Übermittlungsweg des Y1-Meldebogens für die Berichtsperiode 11/2014 bis 01/2015 fest und verweist auf den Zeitplan für GLRGs 2015 sowie auf die Rundschreiben Nr. 45/2014, 51/2014, 62/2014 und 10/2015. Es konkretisiert die Meldepflichten: GLRG-Meldungen sind von allen Banken (MFIs) einzureichen, die an bisherigen GLRGs teilgenommen haben oder im Rahmen des GLRG 4 erstmals teilnehmen möchten, einschließlich der Nachmeldung aller genannten Berichtsperioden. Das Schreiben weist darauf hin, dass sich die Plausibilisierungsvorgaben für die Berichtsperiode 11/2014 bis 01/2015 aufgrund der Umstellung des Erhebungsschemas der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) zum Stichtag 12/2014 geändert haben und verweist hierzu auf die aktualisierte Anlage 2 zu Rundschreiben 45/2014. Es stellt klar, dass verspätet umgesetzte Umklassifizierungen aus dem BISTA-Meldetermin 12/2014 in der aktuellen Y1-Meldung in der Zeile 325 und Bestandsveränderungen von Fremdwährungskrediten aufgrund von Wechselkursschwankungen als „sonstige Anpassungen“ in den Anwahlpositionen Y1 321 01 bzw. Y1 321 02 zu erfassen sind. Abschließend wird festgelegt, dass jede Bank (MFI), die im Zeitablauf an mindestens einem GLRG teilnimmt oder teilgenommen hat, bis zur Fälligkeit im September 2018 für alle Berichtsperioden Y1-Meldungen abzugeben hat, wobei die Berichtspflichten nur im Falle einer vollständigen vorzeitigen Rückzahlung aller in Anspruch genommenen GLRGs enden.