Mindestreserven 01.06.2011 Rundschreiben 27/2011
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 27/2011 der Deutschen Bundesbank an alle Kreditinstitute zur Mindestreservehaltung, datiert auf den 1. Juni 2011. Es enthält unverbindliche Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden der Jahre 2012 und 2013, basierend auf von der EZB am 20. Mai 2011 veröffentlichten Angaben, und richtet sich an meldepflichtige Institute mit monatlicher Bilanzstatistik (Anlage H). Inhaltlich werden für jede Erfüllungsperiode Beginn und Ende, die Dauer in Tagen, der maßgebliche Berichtsmonat zur Ermittlung der Reservebasis und des Reserve-Solls sowie die letzten Termine für Berichtigungen („Notification Date“) und Anerkennung („Acknowledgement Date“) tabellarisch aufgeführt. Die Berichtigungstermine liegen jeweils drei Geschäftstage vor Beginn der Erfüllungsperiode, die Anerkennungstermine jeweils einen Geschäftstag davor, womit das Reserve-Soll anschließend als „eingefroren“ gilt und für die Erfüllung der Mindestreservepflicht maßgebend ist. Rechtsgrundlage sind Artikel 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Europäischen Zentralbank über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht vom 12. September 2003 (EZB/2003/9), auf deren unverbindlichem Kalender die Termine beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass der EZB-Rat aufgrund außergewöhnlicher Umstände Änderungen des Kalenders beschließen kann, die vom Direktorium rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Mindestreserve-Erfüllungsperiode veröffentlicht werden.