Monatliche Bilanzstatistik (BISTA) (incl. Gesamtinstitutsmeldung sowie bankstatistische Regionalmeldungen) 16.07.2015 Rundschreiben 40/2015

16.07.2015

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Zusammenfassung

Dieses Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) einschließlich Gesamtinstitutsmeldung und bankstatistischer Regionalmeldungen. Es handelt sich um Rundschreiben Nr. 40/2015 vom 16. Juli 2015 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich betrifft es die BISTA-Meldeposition HV22 450, in der einmal jährlich zum Stichtag 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion auszuweisen ist, einschließlich der Meldungen für das Gesamtinstitut, Auslandsfilialen und die Regionalstatistik. Das Rundschreiben verweist auf die Bankenstatistik-Richtlinien (Statistische Sonderveröffentlichung 1, Januar 2014, Allgemeine Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik, Abschnitt „Debitkarten, Kreditkarten“) sowie auf das Bundesbank-Rundschreiben 80/2011 zur Abgrenzung von Kreditkarten. Meldepflichtig sind auch vorübergehend gesperrte Karten sowie Karten mit technisch vorhandener, aber aktuell nicht genutzter Zahlungsverkehrsfunktion, während Kreditkarten (inkl. unechter und Prepaid-Kreditkarten sowie Karten, die über Kreditkartensysteme abgerechnet werden können) und reine Legitimationskarten wie die „HBCI“-Card nicht zu melden sind. Das Schreiben stellt klar, dass Doppelzählungen bei Karten aufgrund von Routineaustausch oder technischem Mängel-Austausch beim Karteninhaber zu vermeiden sind. Für die Regionalstatistik-Meldung zum Meldetermin September 2015 ist ausdrücklich die zum 31.07.2015 bestehende Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion zu melden.