Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik der Banken (MFIs) / Auslandsstatus der Banken (MFIs) Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2021/2) 07.12.2021 Rundschreiben 81/2021

07.12.2021

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein bankstatistisches Rundschreiben Nr. 81/2021 der Deutschen Bundesbank an Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute, Rechenzentralen, Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Rundschreiben vom 7. Dezember 2021 bezieht sich auf die Neufassung der EZB-Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2) und gilt für BISTA- und AUSTA-Meldungen ab dem Referenzmonat Januar 2022. Inhaltlich informiert es über die Bundesbank-Anordnungen Nr. 8005/2021 zur monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) und Nr. 8006/2021 zum Auslandsstatus (AUSTA) für MFIs und Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie über damit verbundene Ausweis- und Meldevorgaben. Es verweist auf die Veröffentlichung dieser Anordnungen nach § 18 Bundesbankgesetz durch den Vorstand der Deutschen Bundesbank am 28. September 2021 und deren Publikation am 16. bzw. 22. November 2021 auf der Bundesbank-Website und im Bundesanzeiger. Das Rundschreiben nennt explizit, dass einschlägige Informationen und Dokumente wie Rechtsgrundlagen, Richtlinien, Meldeschemata und Formalprüfungen online unter dem Pfad „Service > Meldewesen > Bankenstatistik > Neufassung der EZB-Verordnungen > Neufassung der Meldungen ab Januar 2022“ bereitgestellt werden. Neu ist der Hinweis auf die Möglichkeit freiwilliger Testeinreichungen zu den neu gefassten BISTA- und AUSTA-Meldeschemata sowie der Verweis auf das gesonderte Dokument „Informationen zu Testeinreichungen“.