Bankenstatistik: Kundensystematik Neue Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008) Schlüsselung von Gemeinden und ihrer Sondervermögen in der Bankenstatistik 20.06.2008 Rundschreiben 17/2008
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 17/2008 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, adressiert an alle monetären Finanzinstitute sowie Rechenzentralen der Sparkassen-Finanzgruppe und der Kreditgenossenschaften. Es datiert vom 20. Juni 2008 und regelt die Einführung der neuen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 (auf Basis NACE Rev. 2) sowie die Schlüsselung von Gemeinden und ihren Sondervermögen; die neue Kundensystematik ist ab Meldemonat Dezember 2008 für alle relevanten Statistiken anzuwenden und für Groß- und Millionenkreditanzeigen nach §§ 13 bis 13b und 14 KWG ab 01.01.2009 (Meldetermin 31.03.2009) verbindlich. Inhaltlich beschreibt das Rundschreiben die Überarbeitung der Kundensystematik in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik“ inklusive Erläuterungen zu Branchen, tabellarischen Übersichten, Überleitungstabellen und Umsteigeschlüsseln zur Kreditnehmerstatistik sowie die Veröffentlichung der Firmenverzeichnisse (Statistische Sonderveröffentlichung 2) mit neuen Branchenzuordnungen. Für das bankstatistische Meldewesen werden die sektorale Gliederung der Kundenkonten, Ausnahmen für supranationale Banken und internationale Entwicklungsbanken, die Neuzuordnung des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation (BPS-PT) e. V., sowie Anpassungen bei der branchenmäßigen Aufgliederung des Verarbeitenden Gewerbes in der Kreditnehmerstatistik erläutert. Das Rundschreiben trifft konkrete Regelungen zur Sektor- und Branchenzuordnung von Gemeinden, Regiebetrieben, kommunalen Zweckverbänden und sogenannten Nettobetrieben (kommunale Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts) und führt beispielhaft Tätigkeitsfelder wie Energieversorgung, Müllabfuhr, Krankenhäuser, Pflegeheime, ÖPNV, Sport- und Freizeitanlagen sowie kulturelle Einrichtungen auf. Es nennt mehrere funktionale E-Mail-Adressen für Rückfragen und Mitteilungen (u. a. [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]) und fordert Meldepflichtige auf, größere Veränderungen in betroffenen Berichtssegmenten formlos mitzuteilen. Neu bzw. geändert sind insbesondere die Übernahme der WZ 2008 in die Kundensystematik und alle einschlägigen Statistiken, die verbindlichen Anwendungstermine, die Umklassifizierung bestimmter Institutionen zwischen Sektoren sowie die Pflicht zur Korrektur fehlerhafter Schlüsselungen von Gemeinden und ihren Sondervermögen in der Bankenstatistik.