Monatliche Bilanzstatistik - Mindestreserven 06.11.2008 Rundschreiben 36/2008
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 36/2008 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik und den Mindestreserven, adressiert an alle meldepflichtigen Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es datiert vom 6. November 2008 und bezieht sich auf die Entscheidung der Europäischen Zentralbank zur Auferlegung einer Mindestreservepflicht nach der Einführung des Euro in der Slowakei, die am 1. November 2008 in Kraft getreten ist. Inhaltlich regelt das Rundschreiben die Behandlung von Verbindlichkeiten gegenüber mindestreservepflichtigen Instituten in der Slowakei in der Anlage H zur monatlichen Bilanzstatistik für die Berichtsmonate Oktober und November 2008. Es wird klargestellt, dass der Euro-Beitritt der Slowakei in den Hauptvordrucken und übrigen Anlagen zur monatlichen Bilanzstatistik erst ab dem Berichtsmonat Dezember 2008 nachvollzogen wird. Für Oktober und November 2008 können sich dadurch bewusste Abweichungen zwischen den in Anlage H und in den übrigen Vordrucken gemeldeten Beträgen ergeben, sodass eine formale Abstimmung der betroffenen Positionen erst wieder ab Dezember 2008 möglich ist. Die Institute haben die Option, diese Verbindlichkeiten in der Anlage H bei der Berechnung des Reserve-Solls abzusetzen, und sollen eine Inanspruchnahme per E-Mail an „[email protected]“ anzeigen. Das Rundschreiben verweist auf eine zugehörige Pressemitteilung zur EZB-Entscheidung, die auf der Website der Bundesbank unter einem angegebenen Link abrufbar ist.