Bankenstatistik Geänderte Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der bankstatistischen Meldungen von berichtspflichtigen monetären Finanzinstituten (MFIs) in Baden-Württemberg 15.12.2004 Rundschreiben 55/2004

15.12.2004

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, adressiert an Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften in Baden-Württemberg. Das Rundschreiben trägt die Nummer 55/2004, ist vom 15. Dezember 2004 datiert und gilt ausdrücklich nur für berichtspflichtige monetäre Finanzinstitute in Baden-Württemberg. Inhaltlich betrifft es die Neuordnung der Aufbereitung der bankstatistischen Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Depotstatistik und zum Auslandsstatus der Banken (MFIs). Es wird mit Verweis auf das frühere Rundschreiben „Bankenstatistik“ Nr. 29/2003 die Übertragung der Datenaufbereitungsarbeiten von den Hauptverwaltungen auf die Zentrale in Frankfurt am Main bis Ende 2004 beschrieben. Ab dem Berichtsmonat Dezember 2004 werden elektronisch via Bundesbank-ExtraNet eingereichte Meldedaten der MFIs in Baden-Württemberg ohne Zwischenschaltung der Hauptverwaltung Stuttgart direkt in der Zentrale aufbereitet. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ab Januar 2005 (für Meldungen per Ende Dezember 2004) bankstatistische Meldungen grundsätzlich nur noch elektronisch via Bundesbank-ExtraNet entgegengenommen werden, mit Ausnahme der Depotstatistik und unter Bezugnahme auf Rundschreiben Nr. 32/2003. Das Schreiben nennt konkrete telefonische Ansprechpartner im Zentralbereich Statistik für die monatliche Bilanzstatistik (Herr Steinert, S 100), Kreditnehmerstatistik (Herr Werner, S 101), Depotstatistik (Herr Burgard, S 11-3) sowie den Auslandsstatus der Banken (Herr Horn, S 120). Die geänderten Zuständigkeiten bestehen in der Zentralisierung der Aufbereitung der Meldungen in Frankfurt und der Ablösung der bisherigen Bearbeitung über die Hauptverwaltung Stuttgart.