Nutzung von Kreditforderungen zur Besicherung von Zentralbankkrediten • Aufnahme der Kreditforderungen in das Einheitliche Sicherheitenverzeichnis • Einstellung des bisherigen Verfahrens für die Einreichung von Wirtschaftskrediten • Start der DV-Anwendung „Kreditforderungen – Einreichung und Verwaltung (KEV)“ • Änderung von Bezeichnungen und neuer Übernachtkreditantrag 12.12.2006 Rundschreiben 42/2006
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 42/2006 der Deutschen Bundesbank an alle Kreditinstitute zur Nutzung von Kreditforderungen zur Besicherung von Zentralbankkrediten. Es datiert vom 12. Dezember 2006, regelt den Start der DV-Anwendung „Kreditforderungen – Einreichung und Verwaltung (KEV)“ zum 2. Januar 2007 und richtet sich an Geschäftspartner, die Kreditforderungen nach deutschem Recht nutzen wollen. Inhaltlich beschreibt es die Einbindung von Kreditforderungen in das Einheitliche Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems, die Einstellung des bisherigen Verfahrens für Wirtschaftskredite und Inlandswechsel, die Teilnahmevoraussetzungen und Tests für KEV sowie die Migration bestehender Kreditforderungsbestände. Es verweist auf die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesbank (AGB/BBk, Abschnitt V „Geldpolitische Geschäfte“) sowie auf neue Besondere Bedingungen („Bonitäts-Bedingungen“ und „KEV-Bedingungen“) und nennt das Servicezentrum Tagesgeschäft Kredit (SZ TKred) als zentrale Ansprechstelle. Das Rundschreiben enthält eine detaillierte Ansprechpartnerliste des SZ TKred mit Zuständigkeiten (u. a. Offenmarkt- und Emissionstender, Dispositionsdepots, Sicherheitenpool, Übernachtkredite, KEV-Verfahren) sowie Kontaktdaten und Funktions-E-Mail-Adressen. Es nennt konkrete Änderungen von Bezeichnungen aufgrund des Übergangs von der Verpfändung zur stillen Abtretung zum 1. Juni 2006 (Pfandkonto → Sicherheitenkonto, Pfandpool → Sicherheitenpool etc.) und informiert über die Pflicht zur individuellen Fusionsabstimmung bei KEV-Teilnehmern. Als Anlage ist der angepasste „Antrag zur Aufnahme von Übernachtkredit“ (Vordr. 5309 (INT) 12.06) beigefügt, der Vorgaben zu Einreichungsfristen (in Bezug auf TARGET-Ende) und zur Verbuchung der Übernachtkredite auf dem Sicherheitenkonto und BBk-Girokonto enthält.