Monatliche Bilanzstatistik (incl. Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 11.02.2016 Rundschreiben 8/2016
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Monatlichen Bilanzstatistik. Das Schreiben ist mit Datum 11. Februar 2016 als Rundschreiben Nr. 8/2016 veröffentlicht und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Für den Berichtsmonat Februar 2016 ist in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 die Anzahl der Beschäftigten in der monatlichen Bilanzstatistik auszuweisen. Zu melden ist die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2015 beim meldepflichtigen Institut beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, differenziert nach Vollzeitbeschäftigten und nach Köpfen. Die Bundesbank empfiehlt, institutsintern bereits eingeführte Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenzahl auch für die Zwecke der BISTA zu verwenden und diese möglichst kontinuierlich anzuwenden. Die genannten Meldepositionen sind wie in den Vorjahren im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldung elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet zu übermitteln. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut.