Bankenstatistik Ausweis von Bewertungskorrekturen zu Wertpapierbeständen in der monatlichen Bilanzstatistik und im Auslandsstatus der Banken und Kreditnehmerstatistik 29.09.2003 Rundschreiben 44/2003

29.09.2003

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentralbereich Statistik, Bankenstatistik) an alle Kreditinstitute zur monatlichen Bilanzstatistik und zur Kreditnehmerstatistik. Das Rundschreiben trägt die Nummer 44/2003, datiert vom 29. September 2003, und betrifft Meldepflichten der Banken u. a. im Auslandsstatus der Banken sowie bei langfristigen Forderungen an inländische Privatpersonen. Inhaltlich werden Fallbeispiele für den Ausweis von Bewertungskorrekturen zu Wertpapierbeständen in der monatlichen Bilanzstatistik und im Auslandsstatus der Banken bereitgestellt, die unterschiedliche Buchungsverfahren (Buchwert, Marktwert unterjährig, Neubewertung nur im Dezember) und die Ausweisung in den Anlagen E1/E2 und E1B/E2B der Bista abdecken. Das Schreiben verweist auf bestehende Hilfen (Fallbeispiel zu Forderungen auf der Bundesbank-Homepage) und ergänzt sie um neue Fallbeispiele für Wertpapiergeschäfte sowie um eine tabellarische Übersicht zur Zuordnung langfristiger Forderungen an inländische Privatpersonen in Anlage B4 der Bilanzstatistik und der Kreditnehmerstatistik. Die tabellarische Übersicht ordnet Kredite für Konsumzwecke, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite (inklusive Finanzierung gewerblicher Immobilien und Schiffe) bestimmten Positionen der Anlagen B4, V3 und V4 (z. B. B4 121 03, B4 122 03, B4 123 03, V3 210 05, V3 220 05, V3 230 05, V3 200 07, V3 200 08, V4 105 05, V4 105 07, V4 106 05) zu. Relevante rechtliche und statistische Bezüge sind die Kreditnehmerstatistik für unselbständige Privatpersonen sowie Selbständige/Einzelkaufleute und die Unterscheidung zwischen grundpfandrechtlich und nicht grundpfandrechtlich besicherten Krediten, wobei für die Zuordnung zu Hypothekarkrediten (Spalten 7 und 8 der Anlage V3/V4) die Art des Beleihungsobjekts unerheblich ist. Neu bzw. klargestellt wird, dass – mit Ausnahme der Kredite für Wohnungsbau und grundpfandrechtlich besicherte Immobilienkredite – alle anderen Kredite an wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen wieder nach ihrer Rückzahlungsmodalität (Raten- bzw. Nichtratenkredite) auszuweisen sind, um Missverständnisse aus Rundschreiben Nr. 14/2003 zu beseitigen und den Verschlüsselungsaufwand zu begrenzen.