Depotstatistik (neu) Plausibilitätsprüfungen; Aktualisierung der Richtlinien; Dokument mit häufig gestellten Fragen 22.12.2004 Rundschreiben 58/2004
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 58/2004 der Deutschen Bundesbank zur „Depotstatistik (neu)“ mit Hinweisen an meldepflichtige Institute und Dienstleister. Das Schreiben vom 22. Dezember 2004 richtet sich an alle zur Depotstatistik meldepflichtigen Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapierhandelsbanken und „Dienstleister für Depotstatistikzwecke“. Inhaltlich werden Plausibilitätsprüfungen beschrieben, die in drei Bereiche gegliedert sind: von den Meldepflichtigen zwingend zu implementierende Prüfungen, empfohlene Prüfungen sowie rein informations- bzw. vollständigkeits halber aufgeführte Vergleiche. Die Bundesbank prüft nach Eingang der Depotstatistik-Meldedaten sämtliche Plausibilitäten und kann bei Verstößen gegen verbindliche Prüfungen Rückfragen stellen oder im Fall von Formatfehlern Dateien sofort abweisen, die dann als nicht eingereicht gelten. Das Rundschreiben verweist auf im Internet bereitgestellte Unterlagen unter dem Pfad Statistik, Meldewesen, Bankenstatistik, Depotstatistik (neu), darunter die Plausibilitätsprüfungen, ein FAQ-Dokument („frequently asked questions“) und eine aktualisierte Version der Richtlinien zur Depotstatistik (neu). Neu bzw. aktualisiert sind insbesondere die Richtlinien zur Depotstatistik (neu) sowie das FAQ-Dokument, die zusammen mit den Plausibilitätsprüfungen als abschließender Teil der Unterlagen zur Umsetzung der Depotstatistik zur Verfügung gestellt werden.