Bankenstatistik Geänderte Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der bankstatistischen Meldungen von berichtspflichtigen monetären Finanzinstituten (MFIs) in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein 21.04.2004 Rundschreiben 20/2004
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 20/2004 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Zentralbereich Statistik) zur Bankenstatistik für MFIs in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Das Rundschreiben datiert vom 21. April 2004, gilt nur für berichtspflichtige monetäre Finanzinstitute in diesen drei Bundesländern und betrifft die Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Depotstatistik sowie den Auslandsstatus der Banken. Inhaltlich wird die schrittweise Verlagerung der Datenaufbereitung für die genannten bankstatistischen Erhebungen von den Hauptverwaltungen auf die Zentrale in Frankfurt am Main beschrieben, beginnend mit dem Berichtsmonat April 2004. Es wird geregelt, dass elektronische Meldungen (Bundesbank ExtraNet, Elektronisches Meldewesen, Datenträger) ab April 2004 direkt beim Zentralbereich Statistik eingehen, während Papiermeldungen bis Ende 2004 weiterhin über die Hauptverwaltung Hamburg laufen. Für die Meldungen zum Auslandsstatus der Banken ist seit dem Berichtsmonat März 2004 ausschließlich der Zentralbereich Statistik zuständig; Papiermeldungen hierzu sind direkt an die Zentrale (S 120, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main) zu senden. Das beigefügte Merkblatt listet die zuständigen Stellen in der Bundesbank nach Vorgang und Übermittlungsform (Papier vs. elektronisch) sowie die Ansprechpartner für monatliche Bilanzstatistik (S 100), Kreditnehmerstatistik (S 101), Depotstatistik (S 11-3) und Auslandsstatus (S 120) mit Telefon- und Faxnummern auf. Es wird festgelegt, dass bankstatistische Meldungen in Papierform (mit Ausnahme der Depotstatistik) letztmalig zum Meldetermin November 2004 angenommen werden und ab Januar 2005 Meldungen elektronisch via ExtraNet einzureichen sind.