Bankenstatistik Geänderte Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der bankstatistischen Meldungen von berichtspflichtigen monetären Finanzinstituten (MFIs) in Rheinland-Pfalz und im Saarland 02.10.2003 Rundschreiben 46/2003
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 46/2003 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Zentralbereich Statistik) zur Bankenstatistik für MFIs in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Das Schreiben ist datiert auf den 2. Oktober 2003 und gilt ausdrücklich nur für berichtspflichtige monetäre Finanzinstitute und die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Inhaltlich regelt das Rundschreiben die geänderten Zuständigkeiten bei der Aufbereitung der Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Depotstatistik sowie zum Auslandsstatus der Banken. Es wird beschrieben, dass die Datenaufbereitung für diese Erhebungen bis Ende 2004 schrittweise von den Hauptverwaltungen auf die Bundesbank-Zentrale in Frankfurt am Main übertragen wird. Ab dem Berichtsmonat Oktober 2003 werden elektronische Meldungen (Bundesbank-ExtraNet, Elektronisches Meldewesen, Datenträger) der MFIs in Rheinland-Pfalz und im Saarland direkt in der Zentrale ohne Zwischenschaltung der Hauptverwaltung Mainz aufbereitet. Papiermeldungen bleiben bis Ende 2004 zulässig und sind weiterhin an die Hauptverwaltung Mainz bzw. die zuständigen Bundesbank-Filialen zu richten, mit der Besonderheit, dass Meldungen zum Auslandsstatus ab Oktober 2003 generell direkt an die Zentrale (S 120, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main) zu senden sind. Das beigefügte Merkblatt listet für die betroffenen Meldungen (Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, Depotstatistik, Auslandsstatus) die jeweils zuständigen Stellen für Einreichung, Auskünfte und Rückfragen auf und unterscheidet nach Papier- und elektronischer Meldung. Neu geregelt wird insbesondere die Zuständigkeit: bei elektronischer Einreichung ist der Zentralbereich Statistik für Einreichung, Fragen und Rückfragen zuständig, während bei Papiermeldungen die Hauptverwaltung Mainz nur noch für formale Einreichungsfragen und die Zentrale für fachliche Fragen und auffällige Meldedaten zuständig ist.