Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) hier: Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 14.02.2022 Rundschreiben 11/2022

14.02.2022

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik und Monatlichen Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung). Das Rundschreiben trägt die Nummer 11/2022, ist vom 14. Februar 2022 datiert und richtet sich an alle Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Gegenstand ist die jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik für den Berichtsmonat Februar 2022. Die Beschäftigtenzahl ist in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 auszuweisen und bezieht sich auf die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2021 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, differenziert nach Vollzeitbeschäftigten und nach Köpfen. Die Bundesbank empfiehlt, institutsintern bereits verwendete Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenanzahl auch für die Zwecke der BISTA zu nutzen und diese möglichst kontinuierlich anzuwenden. Die Meldung der genannten Positionen ist wie in den Vorjahren im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldung elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet zu übermitteln. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut.