Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen 20.08.2014 Rundschreiben 51/2014

20.08.2014

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Zusammenfassung

Dieses Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 51/2014 der Deutschen Bundesbank an alle meldepflichtigen Banken (MFIs) und Rechenzentralen zur Monatlichen Bilanzstatistik. Es datiert vom 20. August 2014, richtet sich an MFIs, die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems mit vierjähriger Laufzeit und vorzeitiger Rückzahlungsoption teilnehmen, und betrifft die Meldung für April und Juli 2014. Inhaltlich regelt das Schreiben die elektronische Einreichung der Bilanzdaten im Meldeschema/Meldebogen Y1 über das „Allgemeine Meldeportal Statistik“ (AMS) im ExtraNet der Bundesbank, einschließlich Dritteinreichungen und Besonderheiten für GLRG-Bietergruppen. Es verweist auf das vorangegangene Bundesbank-Rundschreiben Nr. 45/2014 (mit Anlage 2 zu den Formalprüfungen für Y1) sowie auf den EZB-Beschluss EZB/2014/34 als rechtliche Grundlage der GLRGs und nennt konkrete Einreichungsfristen (spätestens 28. August 2014, 15:30 Uhr). Das Rundschreiben beschreibt technische Voraussetzungen wie ExtraNet-Registrierung, Berechtigungsprofile für das Fachverfahren „Bankenstatistisches Meldewesen“ und die Funktionen „03. Einreichung der monatlichen Bilanzstatistik“ und „17. Online-Erfassung der monatlichen Bilanzstatistik“. Es erläutert die Befüllung des Meldeschemas Y1, einschließlich vollständiger Ausfüllung, interner Formalprüfungen, der Behandlung von Zwischensummen (Zeilen 100, 200, 300, 400) sowie des optionalen Charakters der Zeilen 130 und 430 und dessen Auswirkungen auf die Prüfroutinen. In der Anlage wird Schritt für Schritt die Erfassung des GLRG-Meldebogens Y1 im AMS erläutert (Auswahl „Sachgebiet BISTA“, „Vordruck/Meldeschema Y1“, Eingabe des Meldetermins, fachlicher Ansprechpartner, Headerinformationen, MFI-Code, Zwischenspeicherung und Versenden). Das Dokument nennt Kontaktwege für technische Fragen zur Portalbedienung und für inhaltliche Fragen zum Meldeschema Y1 sowie verweist auf die „Zurechnungserklärung zur elektronischen Einreichung (bank)statistischer Meldungen über das ExtraNet“ für Dritteinreichungen. Neu bzw. konkretisiert werden die organisatorischen und technischen Anforderungen für GLRG-Teilnehmerbanken zur fristgerechten elektronischen Y1-Einreichung im August 2014 sowie die Notwendigkeit einer frühzeitigen Registrierung und Teilnahmeinteressensbekundung einschließlich Fehlanzeigen.