Zentralisierung des Arbeitsgebietes Mindestreserven 30.01.2007 Rundschreiben 02/2007

30.01.2007

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Organisation des Arbeitsgebiets Mindestreserven. Das Schreiben ist als Rundschreiben Nr. 2/2007 vom 30. Januar 2007 an alle Kreditinstitute gerichtet. Ab dem 1. März 2007 wird das Arbeitsgebiet Mindestreserven ausschließlich am Standort der Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt betreut. Anfragen zum Thema Mindestreserven sollen künftig an den Zentralbereich Märkte, Abteilung M 1 – Grundsatzfragen –, Sachgebiet Mindestreserven oder an die E-Mail-Adresse [email protected] gerichtet werden. Das Rundschreiben nennt konkrete telefonische Ansprechpartner mit Durchwahlnummern sowie eine Faxnummer für die Arbeitseinheit Mindestreserven. Fragen zu Mindestreserve-Mitteilungen (MR-Übersicht) sollen weiterhin an die kontoführende Stelle des jeweiligen Instituts gerichtet werden.