Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Einführung von Gültigkeitszeiträumen bei Codelistenwerten; Anpassung weiterer Meldevorgaben zum 1. Februar 2022; Aufnahme des Abschnitts zur Funktionsweise des SDMX-DataSets „BBK_ANCRDT_ENTTY_PRTCTD_C“ in die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) 13.08.2021 Rundschreiben 54/2021

12.08.2021

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 54/2021 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 11) zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit) an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen und Verbände. Es datiert vom 13. August 2021 und regelt Änderungen, die zum 1. Februar 2022 wirksam werden und die Meldungen von Kredit- und Vertragspartner-Stammdaten betreffen, einschließlich der AnaCredit-Systeme AnaCredit-BBk und RIAD-BBk. Inhaltlich behandelt das Schreiben die Einführung von Gültigkeitszeiträumen bei Codelistenwerten (u. a. CL_BBK_ISO3166_NUTS_DSJNT_NA, CL_BBK_NUTS3_NA), die Einschränkung der NUTS3-Codes für Großbritannien sowie die Meldevorgaben für das Attribut „Belegenheitsort der Immobiliensicherheit“ und „Anschrift: Kreis/ Verwaltungseinheit“. Es beschreibt die Erweiterung und Anpassung zahlreicher Codelisten wie CL_BBK_CRDT_QLTY_DFLT_STTS_ANCRDT_CLLCTN_NA, CL_BBK_INSTTTNL_SCTR, CL_BBK_KUSY, CL_BBK_LGL_FRM_NA, CL_BBK_RFRNC_RT_ANCRDT_CLLCTN_NA, CL_BBK_SBMSSN_TYP, CL_BBK_SRVY_ID, CL_BBK_APPLCTN_ID und CL_BBK_CNFRMTN_TYP sowie die Zusammenfassung der nationalen Kennungen DE_HRA_CD, DE_HRB_CD, DE_GNR_CD, DE_PR_CD, DE_VR_CD zur neuen Kennung DE_TRD_RGSTR_CD und den Ausschluss der BIC als nationale Kennung. Zudem wird die Berechnung und zulässige rückwirkende Verwendung des Referenzzinssatzes €STR (CL_BBK_RFRNC_RT_ANCRDT_CLLCTN_NA) ab 02.10.2019 bzw. für Meldestichtage ab 31.10.2019 erläutert. Das Rundschreiben verweist für Detailänderungen auf Version 2.3 der „Code List“, der Technischen Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen, der Attributtabelle und des technischen Meldeschemas AnaCredit sowie auf die Veröffentlichungen im Bereich „Formate-XML“ der Bundesbank-Website. Weiterhin wird festgelegt, dass alle genannten Änderungen ab dem 01.02.2022 für alle neu eingereichten sowie rückwirkenden Korrekturmeldungen gelten, insbesondere für Meldungen ab dem Stichtag 31.01.2022. Schließlich kündigt das Schreiben an, dass die Erläuterung zur Funktionsweise des SDMX-DataSets „BBK_ANCRDT_ENTTY_PRTCTD_C“ aus der ab Februar 2022 gültigen Technischen Spezifikation entfernt und Anfang 2022 in die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) übernommen wird, ohne die technische Spezifikation dieses DataSets zu ändern.