Bankenstatistik Ausweis strukturierter Produkte in den bankstatistischen Meldungen der Deutschen Bundesbank 27.03.2007 Rundschreiben 13/2007

27.03.2007

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Zusammenfassung

Dieses Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 13/2007 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik, adressiert an Banken (MFIs), Rechenzentralen, Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapierhandelsbanken und Depotstatistik-Dienstleister. Es datiert vom 27. März 2007 und bezieht sich auf den Ausweis strukturierter Produkte in den bankstatistischen Meldungen, insbesondere der monatlichen Bilanzstatistik. Inhaltlich präzisiert es, dass strukturierte Produkte („Zertifikate“, Knock-out-, Outperformance-Zertifikate, bestimmte Optionsscheine) rechtlich in aller Regel als Schuldverschreibungen gemäß § 793 BGB zu qualifizieren sind, sofern ein Leistungsversprechen vorliegt. Es verweist auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik“ (Januar 2007, S. 43 f.) sowie auf einen Vordruckbrief der Hauptverwaltungen aus September 1999 zum Ausweis von Zertifikaten. Für begebene strukturierte Produkte, die Schuldverschreibungen darstellen, wird der Ausweis je nach Laufzeit ausschließlich in den Positionen HV21/231 „begebene Schuldverschreibungen“ bzw. HV21/232 „begebene Geldmarktpapiere“ nebst Aufgliederung in Anlage F1 vorgeschrieben. Entsprechende im Bestand befindliche börsenfähige Titel fremder Emittenten sind im Hauptvordruck in HV11/081 „Geldmarktpapiere“ bzw. HV11/082 „Anleihen und Schuldverschreibungen“ sowie in Anlage E1 auszuweisen. Das Schreiben hebt hervor, dass nur durch diesen Ausweis der „Zertifikate“ in den Positionen 231 oder 232 gewährleistet ist, dass die aus solchen Geschäften resultierende Annahme von Geldern gemäß EZB-Vorschriften in die Mindestreservebasis und die Anlage H einfließt. Neu bzw. klärend ist insbesondere die Aussage, dass auch Produkte mit möglichem Totalverlust oder „Erinnerungswert“ sowie Optionsscheine mit automatischer Ausübung als Inhaberschuldverschreibungen zu behandeln und entsprechend den genannten BISTA-Positionen zu melden sind.