Monatliche Bilanzstatistik, Auslandsstatus der Banken (MFIs), Kundensystematik 14.12.2006 Rundschreiben 45/2006
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 45/2006 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) und zur Kundensystematik, datiert auf den 14. Dezember 2006. Es richtet sich an alle monetären Finanzinstitute sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen-Finanzgruppe und der Kreditgenossenschaften und bezieht sich insbesondere auf Meldungen zur Bankenstatistik, zur monatlichen Bilanzstatistik und zum Auslandsstatus. Inhaltlich werden u. a. die Meldung von Forderungen aus Verbriefungstransaktionen in Position HV12/179, die Position „Wechsel, refinanzierbar bei der Deutschen Bundesbank“ HV11/051, die Sonderangaben zu Marktwerten im Auslandsstatus (Positionen 204/205) sowie die geänderte geografische Zuordnung Sloweniens zum Euro-Währungsgebiet und die damit verbundenen Umbuchungen in verschiedenen Vordrucken (HV12/011, Anlagen E2, H, B3, C3, C4, E3, R11/010, Anlage FW) behandelt. Es werden präzise Definitionen zur Meldung von Asset-Backed Securities und Asset Backed Commercial Paper gegeben und klargestellt, dass nur „True Sale“-Verbriefungen und keine synthetischen Transaktionen in HV12/179 einzubeziehen sind. Rechts- und Hintergrundbezüge umfassen u. a. die Notenbankfähigkeit von Handelswechseln (HV11/051), die Entscheidung des EU-Rats zum Beitritt Sloweniens zur Europäischen Währungsunion zum 1. Januar 2007 einschließlich des unwiderruflichen Umrechnungskurses von 239,640 SIT je Euro sowie Verweise auf die EZB-Liste der MFIs und das Money and Banking Statistics Sector Manual. Für elektronisch meldende Banken wird die Pflicht zur Abgabe von Zurechnungserklärungen gegenüber der Bundesbank für jeden eingesetzten Dienstleister (RZ/DL) mit Frist bis 10. Januar 2007 konkretisiert, einschließlich Adress- und Faxangaben sowie Auskunftsmöglichkeit per E-Mail. Im Bereich Kundensystematik informiert das Rundschreiben über die „Operation 2007“, die Einführung von NACE Rev. 2 und der nationalen Klassifikation WZ 2008 ab 2008, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sich für die Meldungen zur Bankenstatistik keine Änderungen ergeben, da Umsteigeschlüssel die neuen Branchen auf bestehende Vordruckpositionen abbilden. Abschließend werden Änderungen im Länder- und Währungsverzeichnis festgelegt, insbesondere die Aufteilung des Schlüssels 094 CS – Serbien und Montenegro in 097 ME – Montenegro und 099 RS – Serbien einschließlich Kosovo sowie die Ersetzung der Währung 094 CSD durch 099 RSD – Serbischer Dinar und der Hinweis, dass in Montenegro der Euro umläuft.