Monatliche Bilanzstatistik 31.01.2005 Rundschreiben 04/2005
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Banken (MFIs). Das Rundschreiben trägt die Nummer 4/2005 und ist auf den 31. Januar 2005 datiert. Adressaten sind alle meldepflichtigen Banken (MFIs), die an den bankstatistischen Erhebungen teilnehmen. Inhaltlich weist die Bundesbank darauf hin, dass für die bankstatistischen Erhebungen die Ausweisregelungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) und des Handelsgesetzbuches (HGB) für den Einzelabschluss anzuwenden sind. Diese Regelungen gelten, soweit in den Bankenstatistik-Richtlinien und in der Kundensystematik keine speziellen Regelungen getroffen wurden. Damit konkretisiert das Schreiben die anzuwendenden rechtlichen Grundlagen für die Erstellung der Meldungen zur Monatlichen Bilanzstatistik. Eine Änderung bestehender Meldepositionen wird nicht beschrieben, vielmehr wird die korrekte Anwendung bestehender Rechnungslegungsvorschriften hervorgehoben.