Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Testeinreichungen für die Vertragspartner-Stammdaten und Hinweise zur Datenqualität 26.10.2021 Rundschreiben 66/2021

26.10.2021

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 66/2021 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen sowie Software-Hersteller. Es datiert vom 26. Oktober 2021 und betrifft Testeinreichungen für die Vertragspartner-Stammdaten sowie Hinweise zur Datenqualität im AnaCredit-Meldewesen. Inhaltlich beschreibt das Rundschreiben den Zugriff und die Registrierung auf die ExtraNet-Testumgebung (u. a. Fachverfahren RIAD-BBk – Einreichung/automatische Quittung, SDMX-Header-Element „Test“ = true) sowie die technischen Anforderungen an xml-Testdateien gemäß Technischer Spezifikation und Validierungshandbuch. Im Schwerpunkt werden wiederkehrende fachliche Meldefehler bei Vertragspartner-Stammdaten erläutert: Vorgaben zu Identifikatoren (UID-Regeln, Umgang mit Fusionen, Verbot von Platzhaltern, Verwendung von „NOT_APPL“, Handelsregister-Suffix, 13-stellige Steuernummer und Mapping gemäß „Code List Version 2.3“), Stabilität der Vertragspartnerkennungen und Regeln zu Namens- und Adressfeldern (Registereinträge, GLEIF, Postleitzahl-Patterns, Straßenangaben). Weitere Inhalte betreffen die korrekte Meldung der Felder institutioneller Sektor, Wirtschaftszweigklassifikation und Kundensystematikschlüssel (Verweis auf Statistische Sonderveröffentlichung 2), Unternehmensgröße inkl. Datum, Beschäftigtenzahl, Bilanzsumme, Jahresumsatz sowie Status und Datum von Gerichtsverfahren mit Verweisen auf die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit). Rechts- und Regelgrundlagen sind insbesondere Anhang V der Verordnung (EU) 2016/867 (AnaCredit-Verordnung), die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik AnaCredit und diverse Bundesbank-Publikationen und Webseiten (Formate-XML, Codelisten, Muster für Postleitzahlen, Statistische Sonderveröffentlichung 2). Abschließend wird der Einsatz des SDMX-DataSets „BBK_ANCRDT_ENTTY_PRTCTD_C“ (Protected-Cube) präzise geregelt, nämlich ausschließlich zur Löschung schützenswerter oder nicht meldepflichtiger Daten, während Kreditdaten zu meldefähigen Vertragspartnern zwingend über „Delete-Meldungen“ für alle relevanten Referenzperioden zu korrigieren sind; zudem wird angekündigt, dass bestimmte Adressen-Pattern künftig validiert und im Validierungshandbuch erläutert werden.