Emissionsstatistik für festverzinsliche Wertpapiere der Deutschen Bundesbank Befragung zur Neukonzeption 09.09.2011 Rundschreiben 52/2011

09.09.2011

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Nr. 52/2011) mit beigefügtem Fragebogen zur Neukonzeption der Emissionsstatistik für festverzinsliche Wertpapiere, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es stammt vom 9. September 2011 und richtet sich an den bestehenden Kreis der nach der Anordnung vom 21. Juli 2004 (Anlage 7 zu Mitteilung Nr. 8003/2004) meldepflichtigen Institute im Inland. Inhaltlich werden eine grundlegende Überarbeitung der Emissionsstatistik angekündigt und konkrete geplante Neuerungen beschrieben, insbesondere die Erweiterung des Kreises der meldepflichtigen Papiere (Namenspapiere, Genuss-Scheine, Schuldverschreibungen und Commercial Paper inländischer Nichtbanken) sowie zusätzliche Stammdaten je Wertpapier wie CFI-Code, Ratinginformationen, Strukturierungsmerkmale und Notierungsart. Die künftige Erhebung soll auf Einzelwertpapierbasis (ISIN als Schlüsselmerkmal) monatlich Angaben u. a. zu Absatz, Tilgung, Umlauf, Beständen zurückerworbener eigener Schuldverschreibungen sowie Kursen/Preisen erfassen, mit gesonderten Anforderungen für stücknotierte Papiere (Angaben in Stück) und Fremdwährungsanleihen (Angaben in Emissionswährung plus Devisenkurse). Das Rundschreiben nennt als vorläufigen ersten Berichtsmonat Juli 2013, eine geplante Implementierungsphase von etwa 12 Monaten sowie eine sechsmonatige Parallelerhebung nach altem und neuem Meldeschema. Der beigefügte Fragebogen ist in vier Themenbereiche gegliedert (Kreis meldepflichtiger Papiere, Erweiterung der Stammdaten, Umstellung Einzel-/Sammelmeldung, Kosteneinschätzung) und enthält detaillierte Fragen zur Datenverfügbarkeit und zum Implementierungsaufwand bei den Instituten. Es wird um Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens bis Freitag, den 21. Oktober 2011 an die E-Mail-Adresse [email protected] gebeten, mit Benennung der Ansprechpartnerinnen und deren Telefonnummern in der Bundesbank. Neu bzw. geändert sind insbesondere die Ausrichtung der Emissionsstatistik auf einzelne Wertpapiere, der Verzicht auf Sammelmeldungen, die Ausweitung der meldepflichtigen Instrumente sowie die Pflicht zur Meldung zusätzlicher Merkmale und Kurs-/Preisdaten, deren praktische Umsetzbarkeit und Kosten mit dem Fragebogen erhoben werden sollen.