Sektorengliederung in den bankstatistischen Meldungen Erweiterung der Kundensystematik um die Bereiche 74C „Beteiligungsgesellschaften mit aktivem Versicherungsgeschäft“ und 74D „Beteiligungsgesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz“ 02.06.2005 Rundschreiben 17/2005
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 17/2005 der Deutschen Bundesbank zur Sektorengliederung in den bankstatistischen Meldungen, adressiert an Banken (MFIs), Rechenzentralen, Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapierhandelsbanken und Depotdienstleister. Das Rundschreiben vom 2. Juni 2005 mit Anlage (Stand Mai 2005) gilt für die inländischen Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGs), die in der Kundensystematik der Bankenstatistik geführt werden. Inhaltlich werden die bisherigen Beteiligungsgesellschaften des Branchenschlüssels 74B entsprechend ESVG 1995 in drei Kategorien aufgeteilt: 74C „Beteiligungsgesellschaften mit aktivem Versicherungsgeschäft“, 74D „Beteiligungsgesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz“ sowie die verbleibenden „Beteiligungsgesellschaften mit überwiegend nicht finanziellem Anteilsbesitz“ (weiterhin 74B). Die Anlage enthält namentliche Listen großer Aktiengesellschaften und GmbHs, die künftig den neuen Branchenschlüsseln 74C bzw. 74D zuzuordnen sind, beispielsweise Allianz AG, AXA Konzern AG und diverse Holdinggesellschaften von Versicherern, Banken und Finanzdienstleistern. Rechtlich und methodisch wird auf die Systematik des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 1995) sowie auf die Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik, Richtlinien und Kundensystematik“ verwiesen, in deren Abschnitt „Allgemeine Richtlinien“ die Zuordnung zu den Teilsektoren „Versicherungsunternehmen“ (Branchenschlüssel 660, 74C) und „Sonstige Finanzierungsinstitutionen“ (65D, 65E, 670, 74D) präzisiert wird. Die Institute werden verpflichtet, alle Geschäfts- und Depotkontenbeziehungen zu den genannten UBGs in den bankstatistischen Erhebungen (monatliche Bilanzstatistik, Zinsstatistik, vierteljährliche Kreditnehmerstatistik sowie Depotstatistik im Wertpapier-für-Wertpapier-Verfahren) zum Meldetermin Dezember 2005 umzuschlüsseln und die dadurch ausgelösten Veränderungen den zuständigen Fachstellen der Bundesbank zu melden. Die Bundesbank kündigt an, die Namensliste der UBGs in die Verzeichnisse der Sonderveröffentlichung 1 aufzunehmen, diese regelmäßig zu aktualisieren und im Zwei-Jahres-Turnus überarbeitete Fassungen sowie etwaige Änderungen in gesonderten Rundschreiben bekanntzugeben.