Mindestreserven 03.06.2008 Rundschreiben 16/2008
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 16/2008 der Deutschen Bundesbank vom 3. Juni 2008 an alle Kreditinstitute zum Thema Mindestreserven. Das Rundschreiben enthält als Anlage einen Kalender mit den für die Mindestreservehaltung im Jahr 2009 maßgeblichen Daten und bezieht sich auf den von der EZB am 23. Mai 2008 veröffentlichten unverbindlichen Kalender für Mindestreserve-Erfüllungsperioden 2009. In der Anlage sind für jede Mindestreserve-Erfüllungsperiode Beginn- und Enddatum, Dauer in Tagen, der jeweils maßgebende Berichtsmonat gemäß Anlage H zur monatlichen Bilanzstatistik sowie die „Notification Dates“ (letzte Termine für Berichtigungen) und „Acknowledgement Dates“ (Anerkennungstermine) tabellarisch aufgeführt. Das Schreiben stellt klar, dass Berichtigungen zur Berechnung des Reserve-Solls bis drei Geschäftstage vor Beginn der Erfüllungsperiode bei der Deutschen Bundesbank eingehen müssen und dass spätestens ein Geschäftstag vor Beginn die Anerkennung des berichtigten oder gemeldeten Reserve-Solls erfolgt, danach ist das Reserve-Soll „eingefroren“. Besonders hervorgehoben wird, dass die Erfüllungsperiode November/Dezember 2009 abweichend vom üblichen Dienstag bereits am Montag, den 7. Dezember 2009 endet. Rechtsgrundlage des Kalenders sind Artikel 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Europäischen Zentralbank über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht vom 12. September 2003 (EZB/2003/9), die dem EZB-Rat die Möglichkeit zur kalenderbezogenen Anpassung bei außergewöhnlichen Umständen einräumt. Das Rundschreiben nennt konkrete Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummern und E-Mail-Adresse [email protected]) für Fragen zum Kalender und zum Instrument Mindestreserve.