Rundschreiben Nr. 48/2020 Bankenstatistik - Neufassung der EZB-Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (MFI) - Aktueller Stand des Projekts Fortschrittsbericht, 23.07.2020 23.07.2020 Rundschreiben 48/2020
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 10) zur Bankenstatistik und Monatlichen Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Rundschreiben trägt die Nummer 48/2020, ist datiert auf den 23. Juli 2020 und betrifft die Neufassung der EZB-Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33). Inhaltlich informiert die Bundesbank über den aktuellen Stand des Projekts zur Neufassung der EZB-Verordnung einschließlich der später folgenden Bundesbank-Anordnung und der entsprechenden Bundesbank-Meldeschemata. Es wird erläutert, dass sich der ursprünglich von der EZB vorgesehene Zeitplan (Verabschiedung der Änderungsverordnung im Frühjahr 2020, erster Meldetermin Berichtsmonat April 2021) vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise voraussichtlich bis zum Herbst 2020 beziehungsweise bis Anfang 2022 verschiebt. Nach Verabschiedung der neuen EZB-Verordnung will die Bundesbank eine ergänzende Anordnung erlassen, in der die Anforderungen und relevanten Meldeschemata für die Monatliche Bilanzstatistik konkretisiert werden. Das Rundschreiben verweist für weitere Informationen zum Umsetzungsprozess in Deutschland auf einen spezifischen Link zur Bundesbank-Website zur „Neufassung der Meldungen ab voraussichtlich Anfang 2022“.