Geschäftsabwicklung zum Jahreswechsel 2008/2009 31.10.2008 Rundschreiben 35/2008

31.10.2008

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 35/2008 der Deutschen Bundesbank an alle Kreditinstitute zur Geschäftsabwicklung zum Jahreswechsel 2008/2009. Der Stand des Schreibens ist der 31. Oktober 2008 und es regelt den Zahlungsverkehr sowie Fazilitäten und Wertpapierverrechnung an den Tagen 23.–31.12.2008 und 02.01.2009. Inhaltlich beschreibt das Rundschreiben u. a. die vollständige Schließung der Filialkassen am 24. und 31.12.2008, die eingeschränkte Abwicklung im unbaren Zahlungsverkehr (nur Individualzahlungen/SEPA gemäß TARGET2-Feiertagsregelung), die Nichtverfügbarkeit des Elektronischen Massenzahlungsverkehrs (EMZ) sowie detaillierte Einreichungs-, Belastungs-, Gutschrift- und Auslieferungszeiten für Prior3-, STEP2- und beleglosen Scheck- und Lastschrifteinzug. Es enthält konkrete Regelungen zu STEP2-Zahlungen (XCT-Service) einschließlich Vorgaben für das Settlementdatum im Datenfeld 32A, zum vereinfachten und imagegestützten Scheckeinzug (ISE) einschließlich Überlegung von Verrechnungsdatensätzen und Löschung von Images im ExtraNet an den betroffenen Tagen sowie die Aussage, dass für SEPA-Überweisungen im SEPA-Clearer ausschließlich der TARGET2-Kalender maßgeblich ist. Ferner werden die Modalitäten der Nutzung der ständigen Fazilitäten (Spitzenrefinanzierungs- und Einlagefazilität) mit den Fälligkeitstagen 24. bzw. 31.12.2008 und den notwendigen erneuten Antragstellungen erläutert, einschließlich Faxnummern der zuständigen Stellen in Frankfurt am Main. Das Rundschreiben stellt klar, dass der 24. und 31.12.2008 für die Wertpapierverrechnung über TARGET2 und die Innertagesrefinanzierung im Wege der Selbstbesicherung normale Geschäftstage ohne Einschränkungen sind. Neu bzw. speziell für diesen Jahreswechsel sind insbesondere die außerplanmäßige kurzzeitige Öffnung der Kassenschalter am 27.12.2008 zur Hereinnahme von Einzahlungsasservaten, die vollständige Aussetzung des EMZ am 24. und 31.12.2008, die Überlegung von EMZ-/STEP2- und ISE-Zahlungen auf den 29.12.2008 bzw. 02.01.2009 sowie die besonderen Terminvorgaben für die Inanspruchnahme der ständigen Fazilitäten über die Jahresendtage.