Die Erhebung granularer Daten zu Krediten auf einer harmonisierten Basis durch das Europäische System der Zentralbanken Information über den Sachstand 02.03.2015 Rundschreiben 11/2015
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 11/2015 der Deutschen Bundesbank, Zentrale S 10, an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Schreiben datiert vom 2. März 2015 und informiert über den Sachstand zweier Vorhaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zur Erhebung granularer Kreditdaten, AnaCredit und European Reporting Framework (ERF). Inhaltlich erläutert die Bundesbank das AnaCredit-Projekt auf Basis des EZB-Beschlusses vom 24. Februar 2014 (EZB/2014/6) zur Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung granularer Daten zu Krediten im Eurosystem. Die Rundinformation weist darauf hin, dass diese granulare Datenbasis vielfältig für geldpolitische sowie mikro- und makroprudenziellen Fragestellungen genutzt werden soll und zusätzliche Meldepflichten für einen Großteil der Unternehmen des Finanzsektors mit sich bringen wird. Es werden zeitliche Eckpunkte genannt: eine Kosten- und Nutzenschätzung im Jahresverlauf 2014, ein erster Verordnungsentwurf der EZB sowie die Erwartung, dass Meldedaten zu AnaCredit nicht Ende 2016, sondern voraussichtlich erst ein Jahr später zu liefern sind und die AnaCredit-Verordnung im Sommer 2015 veröffentlicht wird. Das Rundschreiben stellt einen Bezug zu bestehenden Meldewesen-Verordnungen her, insbesondere zur Überarbeitung der Verordnungen über die monatliche Bilanzstatistik und die MFI-Zinsstatistik sowie zum Bundesbank-Rundschreiben Nr. 12/2014 und den „Erläuterungen zu den neuen Anwahlpositionen und Meldeschemata“. Weiterhin erläutert die Bundesbank das parallel untersuchte European Reporting Framework (ERF), ein einheitliches statistisches Berichtsrahmenwerk für alle Meldepflichtigen im Euroraum zur Erhebung möglichst granularer Daten. Der ERF soll perspektivisch bestehende Melde- und Erhebungssysteme, etwa die monatliche Bilanzstatistik oder die MFI-Zinsstatistik sowie andere, z. B. bankaufsichtliche Informationen, harmonisieren, die Datenkonsistenz erhöhen und den Meldeaufwand durch Wegfall nicht mehr benötigter Erhebungen senken. Die Bundesbank kündigt regelmäßig aktualisierte Informationen zum AnaCredit-Projekt auf ihrer Internetseite (Bereich „AnaCredit“ unter Service > Meldewesen > Bankenstatistik) sowie weitere Rundschreiben zum Fortgang von AnaCredit und ERF an.