Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzie-rungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen 12.11.2015 Rundschreiben 63/2015
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 63/2015 der Deutschen Bundesbank zur Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Schreiben datiert vom 12. November 2015 und betrifft Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen. Für die Berichtsperiode 08/2015 bis 10/2015 ist der Y1-Meldebogen mit Stand 31. Juli 2015 spätestens bis zum 23. November 2015, 15:30 Uhr, über das elektronische Meldeportal AMS einzureichen. Teilnehmende Banken (MFIs) haben GLRG-Geschäfte in der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) in Anlage A2, Zeile 114 auszuweisen, wobei GLRG 6 (Valuta 11.12.2015) in der Anwahlposition A2.114/02 zu melden ist. Es werden spezifische BISTA-Anwahlpositionen für die einzelnen GLRG-Tranchen genannt: GLRG 1 in A2.114/04, GLRG 2 bis 4 in A2.114/03 und GLRG 5 in A2.114/02. Das Rundschreiben verweist auf weitere bankstatistische Bundesbank-Rundschreiben (Nr. 45/2014, 51/2014, 62/2014, 10/2015, 27/2015 und 47/2015) mit Hinweisen zu GLRG-Geschäften sowie auf den „Zeitplan für die GLRGs im Jahr 2015“. Banken (MFIs), die nicht an GLRGs teilnehmen und dies auch künftig nicht beabsichtigen, sind von den in diesem Rundschreiben beschriebenen Berichtspflichten nicht betroffen.