Bankenstatistik Neufassung der EZB-Verordnungen zur Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (MFI) (Monatliche Bilanzstatistik) und zur MFI-Zinsstatistik - Information über den Stand des Projekts 01.07.2013 Rundschreiben 35/2013
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale) zur Bankenstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Rundschreiben Nr. 35/2013 vom 1. Juli 2013 informiert über den Stand des Projekts zur Neufassung der EZB-Verordnungen zur monatlichen Bilanzstatistik des MFI-Sektors (BISTA) und zur MFI-Zinsstatistik, mit Blick vor allem auf MFIs im In- und Ausland. Inhaltlich erläutert das Schreiben die geplante Erweiterung und Konkretisierung der Meldeanforderungen, die Ausarbeitung neuer Meldeschemata sowie die spätere Anpassung der bankstatistischen Richtlinien und „Meldepakete“. In der Anlage werden konkrete fachliche Änderungen für die Monatliche Bilanzstatistik (u. a. BISTA-Anlagen B5(B), B6(B), Passiva-Meldebogen C1 sowie Meldeschemata O1, O2, P1, S1) und für die MFI-Zinsstatistik beschrieben, z. B. separater Ausweis von Geschäftsbeziehungen zu Versicherungen, Pensionsfonds, ausländischen Zentralbanken und gruppenangehörigen Instituten sowie feinere sektorale und geografische Untergliederungen. Das Rundschreiben verweist auf Entscheidungen des Statistik-Ausschusses des ESZB, auf das neu gefasste Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) und auf die Verordnung 2006/48/EC zur Definition gruppenangehöriger Institute. Als Zieltermin wird die erste Datenlieferung für Dezember 2014 im Januar 2015 genannt, und den Instituten wird empfohlen, das IT-Budget für 2014 für die programmtechnische Umsetzung der zusätzlichen Meldeanforderungen einzuplanen. Änderungen betreffen insbesondere die Erhebung zusätzlicher sektoraler und geografischer Merkmale, die monatliche statt vierteljährliche Meldefrequenz bestimmter BISTA-Anlagen, die Integration von Kreditverkäufen und -verbriefungen an MFIs sowie eine feinere Aufteilung des Kreditneugeschäfts nach Vertragsart in der MFI-Zinsstatistik. Die Bundesbank kündigt an, Entwürfe der aktualisierten Meldeschemata und Richtlinien sowie Projektinformationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und verweist auf eine spezielle E-Mail-Adresse sowie den Newsletter „Bankenstatistik“ für laufende Kommunikation.