Emissionsstatistik über Schuldverschreibungen Testphase für die Einreichungen von Daten; weitere Informationen zur Einführung des neuen Meldeverfahrens 16.08.2013 Rundschreiben 49/2013
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 14) zur Emissionsstatistik über Schuldverschreibungen, adressiert an Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es handelt sich um Rundschreiben Nr. 49/2013 vom 16. August 2013 und betrifft inländische Kreditinstitute, die eigene Schuldverschreibungen begeben oder Commercial-Paper-Programme inländischer Nichtbanken abwickeln. Inhaltlich beschreibt das Rundschreiben die Testphase und Einführung des neuen XML-basierten Meldeverfahrens über das Bundesbank-ExtraNet sowie die zu meldenden Dateien V10370 (Emittentendaten), V10371/V10372 (Wertpapierstammdaten für Inhaber- bzw. Namensschuldverschreibungen), V10373/V10374 (monatliche Bestands- und Transaktionsdaten) und V10375 (Commercial Paper inländischer Nichtbanken). Es legt konkrete Testzyklen vom 7. Oktober bis 6. Dezember 2013, Kennzeichnung der Testdateien (Attribut „stufe=Test“ in LIEFERUNG-EMISO, Dateiname mit „TEST_“) und die Pflicht zur Verwendung von Echtdaten der Berichtsmonate September bis November 2013 fest. Anlage 2 regelt Erst- und Folgeregistrierung im Bundesbank-ExtraNet im Fachverfahren „Bankstatistisches Meldewesen“ mit den Funktionen „22. Einreichung der Emissionsstatistik über Schuldverschreibungen“ und „23. Automatische Quittung der Emissionsstatistik über Schuldverschreibungen“ sowie den Prüf- und Rückmeldeprozess bei formalen Fehlern. Anlage 3 beschreibt die Besonderheiten im ersten Berichtsmonat Dezember 2013, u.a. verpflichtende Erstmeldungen der Emittentendaten (V10370), bestimmte Wertpapierstammdaten (Namenspapiere, Genuss-Scheine, Neuemissionen) und die Beschränkung der Bestands- und Transaktionsdaten (V10373/V10374, V10375) ausschließlich auf Absätze und Tilgungen Dezember 2013 mit geänderter Meldelogik für stücknotierte, Fremdwährungs- und Nullkupon-Anleihen. Anlage 4 regelt eine sechsmonatige Parallelerhebungsphase von Dezember 2013 bis Mai 2014 mit gleichzeitiger Meldung nach altem Schema zur Emissionsstatistik für festverzinsliche Wertpapiere (inklusive weiterhin gültigem Meldebogen A, Nutzung des bisherigen ExtraNet-Fachbereichs) und dem neuen Schema, um Lieferverpflichtungen gegenüber der EZB zu erfüllen. Anlage 5 führt das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) als alternative manuelle Online-Erfassungsmöglichkeit für Institute mit geringer Emissionstätigkeit (maximal fünf umlaufende Inhaber- und fünf Namensschuldverschreibungen) ein. Neu bzw. geändert sind die XML-basierte Einreichung über ExtraNet, die detaillierte Wertpapierbasis mit zusätzlichen Berichtspositionen, die besonderen Regeln für den Startmonat Dezember 2013 sowie die Verpflichtung zur sechsmonatigen Parallelmeldung nach altem und neuem Meldeschema.