Bankenstatistik 16.06.2003 Rundschreiben 29/2003
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 29/2003 der Deutschen Bundesbank (Zentrale Frankfurt) zur Bankenstatistik, adressiert an monetäre Finanzinstitute und Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Schreiben ist vom 16. Juni 2003 datiert und betrifft insbesondere die monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik und Depotstatistik im Bundesbanksystem. Inhaltlich wird die Neuordnung der Ablauforganisation beschrieben, wonach die Datenaufbereitung für bestimmte bankstatistische Erhebungen schrittweise von den Hauptverwaltungen auf Fachstellen der Zentrale übertragen wird. Zugleich werden geänderte technische Rahmenbedingungen angekündigt, nach denen Meldungen zu den Bankenstatistiken künftig nur noch auf elektronischem Wege an die Zentrale übermittelt werden können. Die elektronische Datenübermittlung soll voraussichtlich ab Januar 2005 obligatorisch werden; Papiermeldungen von MFIs werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert. Für Institute mit Anbindung an Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften wird klargestellt, dass deren Meldungen bereits direkt elektronisch an die Bundesbank übertragen werden. Für Rechenzentralen, die noch Magnetbänder nutzen, kündigt die Bundesbank bilaterale Gespräche über Lösungen für eine elektronische Datenübertragung an. Die Bundesbank kündigt zusätzlich gesonderte Rundschreiben an, in denen die Anordnungen zu den Erhebungen und die technisch-organisatorischen Auswirkungen des elektronischen Verfahrens näher erläutert werden. Die Institute werden aufgefordert, für das Jahr 2004 passende IT-Budgets und Ressourcen zur programmtechnischen Implementierung der elektronischen Datenübermittlung einzuplanen. Am Ende enthält das Dokument eine Übersicht mit Kontaktangaben der Ansprechpartner in den einzelnen Hauptverwaltungen (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München, Stuttgart).