Bankenstatistik / Kundensystematik hier: Schlüsselung des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ („European Stability Mechanism“, ESM) und der „Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität“ („European Financial Stability Facility“, EFSF) in der Banken- und Außenwirtschaftsstatistik 14.04.2020 Rundschreiben 28/2020

14.04.2020

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 28/2020 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Fachbereich Kundensystematik) zur Banken- und Außenwirtschaftsstatistik. Es richtet sich an alle Banken (MFIs), die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller und ist auf den 14. April 2020 datiert. Inhaltlich regelt das Rundschreiben die geänderte statistische Zuordnung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) in der Bankenstatistik und Außenwirtschaftsstatistik, insbesondere in der Kundensystematik. ESM und EFSF sind gemäß Eurostat-Handbuch „Defizite und Schuldenstand des Staates“ (ESA 2010, Kapitel 1.9.2) nun als internationale Organisationen der EU dem öffentlichen Sektor der im Euro-Währungsgebiet ansässigen EU-Institutionen zugeordnet, was von der EZB für das Meldewesen übernommen wird. In der Banken- und Außenwirtschaftsstatistik sind ESM und EFSF ab dem Meldetermin Juli 2020 dem Sektor öffentliche Haushalte, Zentralstaat (ESVG 2010, Sektorcode S.1311) bzw. dem Kundensystematik-Schlüssel „öffentliche Verwaltung und Verteidigung“ (84A) mit Sitz im Euroraum zuzuordnen. Für Meldungen zum Auslandsstatus der Banken und AWV-Meldungen bleibt für den ESM die Schlüsselzahl 926 und der Pseudo-ISO-Code 4S bestehen, für die EFSF bleibt die Schlüsselzahl 925, der Pseudo-ISO-Code wird ab Juli 2020 auf 4W geändert. Das Rundschreiben ersetzt die Ausweisvorgaben der bankstatistischen Rundschreiben Nr. 3/2011 (Gliederungspunkt 1) vom 27. Januar 2011 und Nr. 54/2012 vom 27. September 2012. Bei Problemen mit der fristgerechten Umsetzung oder signifikanten Veränderungen in Ausweispositionen werden die Institute zur Kontaktaufnahme mit den genannten Fachbereichen (u. a. Monatliche Bilanzstatistik S100, Auslandsstatus S120, AWV-Meldungen, AnaCredit-Stammdaten) aufgefordert.