Umstellung des statistischen Meldewesens auf das neue NExt-Portal 21.10.2024 Rundschreiben 69/2024

21.10.2024

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale) vom 21. Oktober 2024, Nummer 69/2024, zur Umstellung des statistischen Meldewesens auf das neue NExt-Portal. Es richtet sich an Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute, Rechenzentralen, Bankenverbände, Meldewesen-Software-Hersteller, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierinstitute, Investmentgesellschaften, Verbriefungszweckgesellschaften, Versicherungen, Pensionseinrichtungen und Zahlungsinstitute. Das Rundschreiben beschreibt die Ablösung des bisherigen ExtraNet durch NExt („Neukonzeption ExtraNet“), den zweijährigen Parallelbetrieb sowie die Bündelung der statistischen Erhebungen in die Arbeitsgebiete „Außenwirtschaftliches Meldewesen“ und „Finanzielle Statistiken“. Es nennt voraussichtliche Umstellungszeiträume: Go-Live von NExt Ende Oktober 2024 mit wenigen Fachbereichen, Umstellung „Außenwirtschaftliches Meldewesen“ ab Mitte 2025 und „Finanzielle Statistiken“ von Q4 2025 bis Q3 2026; rechtliche Grundlagen oder §-Verweise werden nicht aufgeführt. Im Anhang werden zahlreiche Statistik-Fachverfahren/Fachthemen den Arbeitsgebieten zugeordnet, u. a. Außenwirtschaftliche Bestandsstatistik, Auslandsstatus der Banken, Monatliche Bilanzstatistik, MFI-Zinsstatistik, Kreditnehmerstatistik, AnaCredit, Statistik über Investmentvermögen, ESZB-Versicherungsstatistik und Zahlungsverkehrsstatistik. Das Schreiben führt neue Begriffe („Arbeitsgebiet“ statt „Fachverfahren“, „Fachthema“ statt „Fachverfahrensfunktion“) sowie die Rolle der „User Manager“ ein, die im Arbeitsgebiet „Finanzielle Statistiken“ für jedes Unternehmen zu benennen sind und die Nutzerverwaltung verantworten. Es legt fest, dass keine Nutzer aus dem ExtraNet nach NExt übernommen werden, alle Nutzer sich neu registrieren müssen und die Registrierung entweder per Selbstregistrierung mit Freigabe durch den User Manager oder per Einladung durch den User Manager erfolgt. Die Bundesbank verweist zur Unterstützung der Umstellung auf das NExt-Nutzerhandbuch (www.bundesbank.de/content/931896) und die NExt-Webseite (www.bundesbank.de/next), auf denen ein laufend aktualisierter, vorläufiger Zeitplan für die Umstellung der Fachverfahren sowie weitere Informationen und Testrunden angeboten werden. Neu bzw. änderungsrelevant sind insbesondere die verpflichtende Benennung mindestens eines User Managers je Unternehmen für „Finanzielle Statistiken“, die ausschließliche Nutzung von NExt nach Ende des Parallelbetriebs sowie die geänderten Registrierungs- und Berechtigungsprozesse für alle statistischen Meldepflichten.