Monatliche Bilanzstatistik – Auslandsstatus der Banken (MFIs) – MFI-Zinsstatistik – Kreditnehmerstatistik 21.12.2011 Rundschreiben 80/2011
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 80/2011 der Deutschen Bundesbank-Zentrale an alle meldepflichtigen Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Monatlichen Bilanzstatistik, Auslandsstatus (AUSTA), MFI-Zinsstatistik (ZISTA) und Kreditnehmerstatistik (VJKRE). Es datiert vom 21. Dezember 2011 und betrifft die Meldungen insbesondere ab dem Meldetermin Dezember 2011, mit Übergangsfristen bis Februar/März 2012, und richtet sich an inländische Banken (MFIs) und Bausparkassen. Inhaltlich werden die Öffnung und Nutzung der BISTA-Anwahlposition A2 114 04 für die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRG) der EZB erläutert sowie Übergangsregelungen zur Meldung über A2 114 03 einschließlich zusätzlicher Meldung per E-Mail/Fax beschrieben. Das Rundschreiben kündigt überarbeitete BISTA-Meldeschemata (u. a. A2/A22, B3, B3B, B4, B4B, B5, B5B, O1, O2, P1, S1) sowie aktualisierte Abstimmgleichungen für Formalprüfungen an und verweist dazu auf die Bundesbank-Website und die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Statistik der Banken und sonstigen Finanzinstitute Richtlinien und Kundensystematik“ (Juli 2011). Es präzisiert die definitorische Abgrenzung der Kredite nach Verwendungszweck/Kreditarten, insbesondere die Behandlung von Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und „Debetsalden“, einschließlich einer ergänzten VJKRE-Richtlinienstelle zu Debetsalden auf Lohn-, Gehalts-, Renten- und Pensionskonten sowie deren Abgrenzung von Kreditkartenkrediten. Für Konsortialkredite wird darauf hingewiesen, dass neu eingeführte Meldepositionen in BISTA und AUSTA erstmals zum Meldetermin Dezember 2011 zu übermitteln sind, mit Beispielen zur sektoralen Darstellung und Summenbildung (etwa BISTA Anlage B1, Positionen B1.110/08, B1.112/08, B1.113/08, B1.114/08). Das Schreiben regelt die Zuordnung und statistische Behandlung verschiedener Kartenprodukte (Debitkarten, Kreditkarten, kombinierte Karten) in BISTA und ZISTA anhand des Abrechnungssystems und beschreibt die fristenmäßige Zuordnung von aus Karten abgerufenen Krediten nach Rahmenvereinbarung. Für die MFI-Zinsstatistik wird festgelegt, wie Abrufkredite aus Kartenprodukten im Neugeschäft (Schema ZB) und in der Bestandsmeldung (Schema ZA) zu erfassen sind, einschließlich der approximativen Ermittlung der Ursprungslaufzeit und der Zuordnung nach Verwendungszweck gemäß Rundschreiben 45/2011. Zum rechtlichen und statistischen Kontext verweist das Rundschreiben auf Maßnahmen des EZB-Rats vom 8. Dezember 2011 zur Unterstützung der Kreditvergabe, auf EZB-Pressenotizen sowie auf die einschlägigen Bundesbank-Richtlinien zur BISTA, AUSTA und MFI-Zinsstatistik (Statistische Sonderveröffentlichung 1, Juli 2011).