Bankenstatistik Sonderangaben zum Jahresende 13.12.2004 Rundschreiben 54/2004
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Bankenstatistik) an alle Banken (MFI) sowie die Rechenzentralen für Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es trägt die Bezeichnung Rundschreiben Nr. 54/2004 vom 13. Dezember 2004 und betrifft Sonderangaben zum Jahresende im Rahmen der monatlichen Bilanzstatistik und des Auslandsstatus. In Anlage E1 der monatlichen Bilanzstatistik sind zum Jahresende in Spalte 06 die Nominalwerte der in Spalte 05 ausgewiesenen auf Euro, DM und bisherige nationale EWU-Währungen lautenden Anleihen und Schuldverschreibungen zu melden, wobei für Null-Kupon-Anleihen der Emissionswert bei Auflegung als Nominalwert gilt. Bei gestrippten Titeln sind Nominalwerte nur für im Bestand befindliche Kapital-Strips („ex“-Anleihen) und nicht für Zins-Strips zu melden; bei stücknotierten Schuldverschreibungen (z. B. Index-Zertifikate) ist der ursprüngliche Emissionskurs und bei Stückaktien in Anlage E2 der rechnerische Nennwert jeweils mit der Stückzahl zu multiplizieren, wobei die Felder GD669 bzw. GD777 der WM-Gattungsdatei als Datenquelle dienen können. Für Meldepflichtige mit Auslandsfilialen sind die Angaben zu Nominalwerten von Wertpapieren ausschließlich in der Meldung zum Inlandsinstitut erforderlich. Im Auslandsstatus der inländischen Banken werden regelmäßig Bestände an ausländischen Wertpapieren zum Buchwert abgefragt; zusätzlich sind per Ende Dezember die Marktwerte der Wertpapiere in den Positionen 204 und 205 des Auslandsstatus-Vordrucks zu melden. Die zum Jahresende gemeldeten Marktwerte im Auslandsstatus müssen mit den entsprechenden Buchwertpositionen abgestimmt sein, d. h. sie müssen sich auf dieselben Wertpapierstücke beziehen. Das Rundschreiben informiert ferner über die Währungsumstellung in der Türkei zum 1. Januar 2005 auf die „Neue“ Türkische Lira mit dem ISO-Währungscode TRY, wobei der numerische Code 052 unverändert bleibt.