Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Veröffentlichung der Wertgrenzen für Ausreißerregeln 20.05.2020 Rundschreiben 37/2020

20.05.2020

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 37/2020 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen sowie Verbände und Software-Hersteller. Das Schreiben vom 20. Mai 2020 betrifft die Veröffentlichung von Wertgrenzen für Ausreißerregeln im Rahmen der AnaCredit-Datenvalidierung und bezieht sich auf das Validierungshandbuch, dessen Regeln ab 1. August 2020 gelten. Inhaltlich beschreibt das Rundschreiben Ausreißerregeln zur inhaltlichen Datenprüfung, die als Ergänzung zu bestehenden Validierungsregeln eingeführt wurden, sowie die Bereitstellung der zugehörigen Wertgrenzen in einer gesonderten Exceltabelle. Die Datei mit den Wertgrenzen für Ausreißerregeln wird als eigenständige Excel-Datei auf der Webseite der Bundesbank unter dem Pfad „anacredit-handbuch-version-1-0-data.xlsx“ zur Verfügung gestellt. Es wird angekündigt, dass die anfangs groben Wertgrenzen im Zeitablauf verfeinert und unabhängig von Aktualisierungen des Validierungshandbuchs angepasst werden; Änderungen sollen mit mindestens einem Vierteljahr Vorlauf kommuniziert werden. Das Validierungshandbuch wurde in Version 10.1 um den Validierungscode AK0003 ergänzt, der anzeigt, dass bei ausgeführten Plausibilisierungsregeln zunächst keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Zudem wurde der formale Fehler FL0048_DE erweitert, sodass beim Abbruch der Rückmeldung bei zu vielen Fehlern nun sowohl Validierungen als auch Plausibilisierungen berücksichtigt werden. Für eine spätere Phase ist vorgesehen, den meldepflichtigen Instituten die Möglichkeit einzuräumen, als Ausreißer erkannte Werte ausdrücklich bestätigen zu können, wozu ein gesondertes Informationsschreiben nach Definition des Verfahrens mit der EZB angekündigt wird.