Bankenstatistik/Kundensystematik Aktualisierte Liste der Extrahaushalte des Statistischen Bundesamtes, Stand Januar 2019, einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber dem Vorjahr 2018 01.08.2019 Rundschreiben 47/2019
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Fachbereich Kundensystematik) zur Bankenstatistik und Kundensystematik. Das Rundschreiben Nr. 47/2019 vom 1. August 2019 richtet sich an alle Banken (MFIs), die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Gegenstand ist die vom Statistischen Bundesamt Mitte Juli 2019 veröffentlichte aktualisierte Liste der Extrahaushalte mit Stand Januar 2019, einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber dem Vorjahr 2018. Die Extrahaushalte umfassen öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Gebietskörperschaften, die im bankstatistischen Meldewesen als Nichtmarktproduzenten dem Staatssektor zugeordnet werden; die Bundesbank hat diese Liste um Bilanzstatistik-Positionen und Kundensystematik-Schlüssel ergänzt und als Excel-Tabelle mit den Tabellenblättern „Zugänge“, „Abgänge“ und „Erläuterungen“ bereitgestellt. Neu ist u. a., dass öffentliche Rundfunk- und Fernsehanstalten nunmehr den Extrahaushalten zuzuordnen sind, während im Tabellenblatt „Abgänge“ jene öffentlichen Einheiten aufgeführt sind, die nicht mehr zu den Extrahaushalten gehören und anhand der angegebenen Sektoren- und Branchenzuordnungen umzuschlüsseln sind. Die Institute werden aufgefordert, ihre Kundenkonten mit der Liste abzugleichen und erforderliche Umschlüsselungen vorzunehmen und die neuen Schlüsselungen erstmals für den Meldetermin September 2019 für alle bankstatistischen Erhebungen (Monatliche Bilanzstatistik, Kreditnehmerstatistik, MFI Zinsstatistik, Statistik über Wertpapierinvestments, Auslandsstatus der Banken (MFIs)) sowie AnaCredit anzuwenden. Bei Nichteinhaltung des Termins oder größeren Veränderungen infolge der Umschlüsselung sind die zuständigen Fachbereiche per E-Mail (u. a. [email protected], [email protected], [email protected]) zu informieren; fachliche Fragen zu den Extrahaushalten sind an [email protected] zu richten. Das Rundschreiben verweist außerdem auf das frühere Rundschreiben Nr. 08/2019 zur Liste der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU), die als Marktproduzenten außerhalb des Staatssektors zu schlüsseln sind, und kündigt eine aktualisierte Fassung dieser sFEU-Liste für Herbst 2019 an, die der Abgrenzung zu den Extrahaushalten dient.