ESZB-Geldmarktstatistik (Erst-/Folge-)Registrierung im ExtraNet für die neue ESZB-Geldmarktstatistik 12.10.2015 Rundschreiben 58/2015

13.10.2015

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 58/2015 der Deutschen Bundesbank zur ESZB-Geldmarktstatistik, adressiert an meldepflichtige monetäre Finanzinstitute und weitere Beteiligte. Das Schreiben konkretisiert die (Erst-/Folge-)Registrierung im ExtraNet für das Fachverfahren „Bankenstatistisches Meldewesen“ und die Funktionen „28. Einreichung zur Geldmarktstatistik“ sowie „29. Automatische Quittung der Geldmarktstatistik“. Grundlage der neuen Meldepflicht sind ab dem 1. April 2016 Meldungen zur Geldmarktstatistik gemäß Verordnung (EU) Nr. 1333/2014, mit täglichen vollständigen Meldungen aller relevanten Transaktionen ab dem 1. Juli 2016. Im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2016 sind Testmeldungen mit echten Daten möglich, bevor die verpflichtende tägliche Vollmeldung beginnt. Die Meldungseinreichung und der Rückfragenprozess erfolgen ausschließlich über eine gesicherte Verbindung im ExtraNet, mit getrennten Test- und Produktivumgebungen sowie definierten Links für Registrierung und Filetransfer. Die Registrierung in beiden Umgebungen ist bis zum 31. Dezember 2015 verpflichtend durchzuführen und erfordert je Institut mindestens zwei registrierte Ansprechpartner/innen. Zusätzlich wird auf einen Bereich der Bundesbank-Homepage zur Geldmarktstatistik verwiesen, unter www.bundesbank.de > Service > Meldewesen > Bankenstatistik > Geldmarktstatistik, der weitere Informationen zum Erhebungsverfahren bereitstellt.